Kostenübernahmeerklärung für CORONA Impfeinladungen, WIE stellen sie sicher JEDER darf zum impfen- "Obdachlose u.a."

Im TV wird gesendet man wolle alle schriftlich anschreibe und zur Impfung einladen, ggf über die Krankenkassen.
es ist irrwitzig teuer 80 Millionen Bürger anzuschreiben mit PORTO, BRIEF und Personal,
zumal irrsinnig überflüssig, jeder der 80 ist weiß das er 80 ist und kann dies per Personalausweis beweisen, was einen Zeitverlust in der Impfung von ca 1 Woche macht, wieder TOTE mehr, noch mehr Tote.

Frage welche Dokumente gibt es WIE sie „einladen“ wollen, insbesondere die Personen ohne festen Wohnsitz, Obdachlose ohne Briefkasten und ohne Krankenkassen, wie stellen Sie sicher das dieser Personenkreis GRATIS eine Impfung bekommt und mit welchen „Lockmitteln“ z.b. einer warmen mahlzeit mit Getränk wollen Sie diese Gruppen 2 x ZWEI mal in die Impfstelle bekommen, als SOZIALstaat, wie sieht da der schriftlich PLAN aus.

Frage a. Einladung wie ?
Frage b. wer trägt die KOSTEB für die Einladungen, das ist sicher schritlich geregelt

mir reicht jeweils 1 Kurzfassung für den Minister/in, je 1 Blatt

Fragec. WAS machen sie mit den DATEN wenn sie alle erfasst haben, werden die sicher vernichtet ? oder für welche zwecke weitergeleitet und aufbewahrt, 1 Blatt dazu.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    17. Dezember 2020
  • Frist
    19. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im TV wird gesendet…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenübernahmeerklärung für CORONA Impfeinladungen, WIE stellen sie sicher JEDER darf zum impfen- "Obdachlose u.a." [#206681]
Datum
17. Dezember 2020 11:10
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im TV wird gesendet man wolle alle schriftlich anschreibe und zur Impfung einladen, ggf über die Krankenkassen. es ist irrwitzig teuer 80 Millionen Bürger anzuschreiben mit PORTO, BRIEF und Personal, zumal irrsinnig überflüssig, jeder der 80 ist weiß das er 80 ist und kann dies per Personalausweis beweisen, was einen Zeitverlust in der Impfung von ca 1 Woche macht, wieder TOTE mehr, noch mehr Tote. Frage welche Dokumente gibt es WIE sie „einladen“ wollen, insbesondere die Personen ohne festen Wohnsitz, Obdachlose ohne Briefkasten und ohne Krankenkassen, wie stellen Sie sicher das dieser Personenkreis GRATIS eine Impfung bekommt und mit welchen „Lockmitteln“ z.b. einer warmen mahlzeit mit Getränk wollen Sie diese Gruppen 2 x ZWEI mal in die Impfstelle bekommen, als SOZIALstaat, wie sieht da der schriftlich PLAN aus. Frage a. Einladung wie ? Frage b. wer trägt die KOSTEB für die Einladungen, das ist sicher schritlich geregelt mir reicht jeweils 1 Kurzfassung für den Minister/in, je 1 Blatt Fragec. WAS machen sie mit den DATEN wenn sie alle erfasst haben, werden die sicher vernichtet ? oder für welche zwecke weitergeleitet und aufbewahrt, 1 Blatt dazu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206681/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Kostenübernahmeerklärung für CORONA Impfeinladungen, WIE stellen sie sicher JEDER darf zum impfen- "Obdachlose u.a." [#206681]
Datum
17. Dezember 2020 12:21
Status
Warte auf Antwort
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2,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenübernahmeerklärung für CORONA Impfeinladun…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kostenübernahmeerklärung für CORONA Impfeinladungen, WIE stellen sie sicher JEDER darf zum impfen- "Obdachlose u.a." [#206681]
Datum
19. Januar 2021 09:32
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kostenübernahmeerklärung für CORONA Impfeinladungen, WIE stellen sie sicher JEDER darf zum impfen- "Obdachlose u.a."“ vom 17.12.2020 (#206681) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. insbesondere da nun das CAOS mit den Impfbriefen los geht, und Hessen nicht auf die Meldedaten zurückgreift, sondern die POST raten lässt, ist aber auch egal für Menschen ohne festen Wohnsitz, sprich ohne Meldedaten. Ein Land ist nur so gut wie es mit den Schwächsten umgeht, daran erkennt man den waren Wert des Systems. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 206681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206681/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht Kostenübernahmeerklärung für CORONA Impfeinladungen, WIE stellen sie sicher JEDER darf zum impfen- "Obdachlose u.a." [#206681]
Datum
20. Januar 2021 12:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kostenübernahmeerklärung für CORONA Impfeinladungen, WIE stellen sie sicher JEDER darf zum impfen- "Obdachlose u.a."“ [#206681]
Datum
6. April 2021 08:58
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/206681/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … 1. die Kosten für die Einlagungen bis 31.3. ganz ganz sicher bekannt sind, die müßen ja bezahlt werden die Verschwendung von Steuermitteln für Brief und Einladungen, während andere Länder im Drive in impfen und JEDER der möchte in Serbien in ein Impfzentrum oder in Moskau ins Kaufhaus Gum laufen kann und sich beim shoppen impfen lassen kann. also wieviel hat uns diese Fehlplanung bisher gekostet ? Geld das für Russ. oder chin. Impfstoff fehlt Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 206681.pdf - 2020-12-17_2-image001.jpg - 2020-12-17_2-image002.jpg Anfragenr: 206681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/206681/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug zu Ihrem unten stehenden IFG Antrag und teile Ihnen folgendes mit: Die Dur…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Kostenübernahmeerklärung für CORONA Impfeinladungen, WIE stellen sie sicher JEDER darf zum impfen- "Obdachlose u.a." [#206681]
Datum
13. April 2021 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug zu Ihrem unten stehenden IFG Antrag und teile Ihnen folgendes mit: Die Durchführung der Impfkampagne liegt in der Verantwortung der Länder. Insofern liegen dem Bundesministerium für Gesundheit keine amtlichen Dokumente im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes vor. Hinsichtlich des Datenschutzes unterliegen die Länder der Datenschutzgrundverordnung (https://eur-lex.europa.eu/legal-conte... ). Mit freundlichen Grüßen