Kostenübername Epilationsbehandlung bei bei transidenten Menschen (ICD F64.0 "Transsexualismus")
Vorgehensweise/offizielle Anweisung zum Vorgehen bei Systemversagen; sprich: ein transidenter Mensch ist auf der Suche nach einem/einer Vertragsarzt/-ärztin nicht fündig geworden und möchte nun trotzdem sein/ihr Recht auf die ihm/ihr zustehende Epilationsbehandlung wahrnehmen. Er/Sie möchte das aus o.g. Grund nun durch eine/n zertifizierte/n Kosmetiker/in durchführen lassen und beantragt dafür die Kostenübernahme mit dem Verweis auf das Systemversagen. An diesem Punkt werden entsprechende Anträge (trotz Präzedenzfällen (etwa Landessozialgericht Berlin-Brandenburg) höchst unterschiedlich beschieden. Deshalb nun die Frage: Gibt es eine Vorgabe, wie mit Systemversagen generell umgegangen werden soll und wenn ja (und wir sprechen hier nicht von Einzelfällen - eher ist es die Ausnahme, wenn jemand tatsächlich eine/n Vertragsarzt/-ärztin findet, der/die dies zu den aktuellen Konditionen des EBM durchführt), warum kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Entscheidungen bei ähnlich gelagerten Fällen?
Anfrage eingeschlafen
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Datum3. Oktober 2023
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7. November 2023
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