Kostenübername Epilationsbehandlung bei bei transidenten Menschen (ICD F64.0 "Transsexualismus")

Vorgehensweise/offizielle Anweisung zum Vorgehen bei Systemversagen; sprich: ein transidenter Mensch ist auf der Suche nach einem/einer Vertragsarzt/-ärztin nicht fündig geworden und möchte nun trotzdem sein/ihr Recht auf die ihm/ihr zustehende Epilationsbehandlung wahrnehmen. Er/Sie möchte das aus o.g. Grund nun durch eine/n zertifizierte/n Kosmetiker/in durchführen lassen und beantragt dafür die Kostenübernahme mit dem Verweis auf das Systemversagen. An diesem Punkt werden entsprechende Anträge (trotz Präzedenzfällen (etwa Landessozialgericht Berlin-Brandenburg) höchst unterschiedlich beschieden. Deshalb nun die Frage: Gibt es eine Vorgabe, wie mit Systemversagen generell umgegangen werden soll und wenn ja (und wir sprechen hier nicht von Einzelfällen - eher ist es die Ausnahme, wenn jemand tatsächlich eine/n Vertragsarzt/-ärztin findet, der/die dies zu den aktuellen Konditionen des EBM durchführt), warum kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Entscheidungen bei ähnlich gelagerten Fällen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
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Rebecca Bockstahler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorgehensweise/offizielle Anweisung z…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
Rebecca Bockstahler
Betreff
Kostenübername Epilationsbehandlung bei bei transidenten Menschen (ICD F64.0 "Transsexualismus") [#289483]
Datum
3. Oktober 2023 17:39
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorgehensweise/offizielle Anweisung zum Vorgehen bei Systemversagen; sprich: ein transidenter Mensch ist auf der Suche nach einem/einer Vertragsarzt/-ärztin nicht fündig geworden und möchte nun trotzdem sein/ihr Recht auf die ihm/ihr zustehende Epilationsbehandlung wahrnehmen. Er/Sie möchte das aus o.g. Grund nun durch eine/n zertifizierte/n Kosmetiker/in durchführen lassen und beantragt dafür die Kostenübernahme mit dem Verweis auf das Systemversagen. An diesem Punkt werden entsprechende Anträge (trotz Präzedenzfällen (etwa Landessozialgericht Berlin-Brandenburg) höchst unterschiedlich beschieden. Deshalb nun die Frage: Gibt es eine Vorgabe, wie mit Systemversagen generell umgegangen werden soll und wenn ja (und wir sprechen hier nicht von Einzelfällen - eher ist es die Ausnahme, wenn jemand tatsächlich eine/n Vertragsarzt/-ärztin findet, der/die dies zu den aktuellen Konditionen des EBM durchführt), warum kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Entscheidungen bei ähnlich gelagerten Fällen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rebecca Bockstahler Anfragenr: 289483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289483/
Mit freundlichen Grüßen Rebecca Bockstahler

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Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Noch e…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
3. Oktober 2023 17:39
Status
Warte auf Antwort
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