Kostenvoranschläge für erhöhten Bedarf an obligatorischen Angeboten der Hilfen zur Erziehung infolge des Gesetzesantrags für einen erleichterten Informationsaustausch zwischen Gerichtsbehörden und Jugendämtern (BR-Drs. 476/20)
Kostenvoranschläge für einen erhöhten Bedarf an obligatorischen Angeboten der Hilfen zur Erziehung durch Jugendämter infolge des Gesetzesantrags des Landes NRW für einen erleichterten Informationsaustausch zwischen Gerichtsbehörden und Jugendämtern (BR-Drs. 476/20)
Kindeswohlgefährdungseinschätzungen einschl. der Dritterhebungen setzen bekanntlich spätestens sofort im Anschluss in den Fällen jenseits der Strafbarkeitsgrenze ein obligatorisches Angebot der HzE durch das staatliche Wächteramt voraus. Welche Kalkulationen gibt es hierzu anlässlich des o. g. Gesetzesantrags?
Anfrage eingeschlafen
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Datum8. Oktober 2020
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10. November 2020
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