Kostenzuordnung Parkweg Klosterbergegarten als Fahrradinfrastruktur

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Warum wird der Parkweg Klosterbergegarten, welcher durch die Stadt zunächst abgerissen und dann als niederwertigerer Schotterweg wiederhergestellt wurde, laut Stellungnahme S0381/23 Anlage 1 (https://ratsinfo.magdeburg.de/vo0050.asp?__kvonr=241824) zu 100% dem Radverkehr zugeordnet?

Es handelt sich um einen Parkweg und damit einen Fußweg auf dem das Radfahren unter Rücksicht und Vorsicht gegenüber Fußgehenden gestattet ist und damit auf gar keinen Fall um dedizierte Radverkehrsinfrastruktur.

Laut VEP2030+ ist eine Radverkehrsanlage „ausschließlich der Fahrradnutzung vorbehaltene Verkehrsfläche“. Ist dies hier der Fall? https://www.magdeburg.de/output/download.php?fid=37.50784.1.

Laut Stellungnahme S0351/23 (https://ratsinfo.magdeburg.de/getfile.asp?id=673690&type=do) wurde der Weg aus den konsumtiven Haushaltsmitteln des Tiefbauamtes bereitgestellt. Warum wird der Betrag von 100.000 Euro in der Eingangs erwähnten Stellungnahme investiv abgerechnet (Haupt-Spaltenüberschrift über den Jahren 2023-2026 "Darstellung Radverkehrsanteil (investiv)")?

Ebenfalls ist der Stellungnahme S0351/23 zu entnehmen, dass niemals das Wort Radweg fällt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie der Umwelt zuliebe um ausschließliche Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, sofern eine postalische Zustellung nicht erforderlich ist. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Oktober 2023
  • Frist
    1. Dezember 2023
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wird der Parkwe…
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kostenzuordnung Parkweg Klosterbergegarten als Fahrradinfrastruktur [#291224]
Datum
28. Oktober 2023 23:32
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wird der Parkweg Klosterbergegarten, welcher durch die Stadt zunächst abgerissen und dann als niederwertigerer Schotterweg wiederhergestellt wurde, laut Stellungnahme S0381/23 Anlage 1 (https://ratsinfo.magdeburg.de/vo0050.asp?__kvonr=241824) zu 100% dem Radverkehr zugeordnet? Es handelt sich um einen Parkweg und damit einen Fußweg auf dem das Radfahren unter Rücksicht und Vorsicht gegenüber Fußgehenden gestattet ist und damit auf gar keinen Fall um dedizierte Radverkehrsinfrastruktur. Laut VEP2030+ ist eine Radverkehrsanlage „ausschließlich der Fahrradnutzung vorbehaltene Verkehrsfläche“. Ist dies hier der Fall? https://www.magdeburg.de/output/download.php?fid=37.50784.1. Laut Stellungnahme S0351/23 (https://ratsinfo.magdeburg.de/getfile.asp?id=673690&type=do) wurde der Weg aus den konsumtiven Haushaltsmitteln des Tiefbauamtes bereitgestellt. Warum wird der Betrag von 100.000 Euro in der Eingangs erwähnten Stellungnahme investiv abgerechnet (Haupt-Spaltenüberschrift über den Jahren 2023-2026 "Darstellung Radverkehrsanteil (investiv)")? Ebenfalls ist der Stellungnahme S0351/23 zu entnehmen, dass niemals das Wort Radweg fällt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie der Umwelt zuliebe um ausschließliche Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, sofern eine postalische Zustellung nicht erforderlich ist. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291224/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Magdeburg
Vorabinformation über Gebühren Per Brief wird darauf hingewiesen, dass die Anfrage nach Paragraph 30 AllgGebO Sach…
Von
Landeshauptstadt Magdeburg
Via
Briefpost
Betreff
Vorabinformation über Gebühren
Datum
15. November 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
497,7 KB
Per Brief wird darauf hingewiesen, dass die Anfrage nach Paragraph 30 AllgGebO Sachsen-Anhalt gebührenpflichtig sei. Der Aufwand wird auf über 50 Euro, konkret 2 Stunden Arbeitszeit bzw. 100 Euro Kosten geschätzt. Ferner wird eine Frist gesetzt, die Entscheidung über Gebührenübernahme bis zum 17.11.2023 zu übermitteln.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vorabinformation über Gebühren [#291224] Guten Tag, eine Frist von einem Werktag ab Zustellung des Briefes (V…
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorabinformation über Gebühren [#291224]
Datum
16. November 2023 18:09
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, eine Frist von einem Werktag ab Zustellung des Briefes (Versand aus Ihrem Hause laut Poststempel am 15. November - Fristende laut Brief am 17. November) halte ich für eine nicht angemessene Frist. Für gängigen Schriftverkehr sind Fristen von mindestens 7 Wochentagen üblich und als Minimum anzusehen. Sie können meine Antwort bzgl. einer etwaigen Gebührenübernahme daher bis zum 23. November 2023 (7 Tage ab Zustellung) erwarten. Ferner bitte ich erneut um rein elektronische Antwort, wie es der Landeshauptstadt auch aus dem Dezernat Umwelt und Stadtentwicklung bisher problemlos möglich war. Dies sollte auch in Ihrem Sinne sein, da der Postversand einer Nachricht erheblich mehr Arbeitszeit beansprucht eine digitale Kommunikation. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291224/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Vorabinformation über Gebühren [#291224] Guten Tag, hiermit ziehe ich die Anfrage aus Kostengründen zurück. …
An Landeshauptstadt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorabinformation über Gebühren [#291224]
Datum
20. November 2023 14:54
An
Landeshauptstadt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hiermit ziehe ich die Anfrage aus Kostengründen zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291224/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>