KPMG Gutachten des Steinkohlenbergbaus [#26074]

das „Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitskosten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft Essen“ vom 23.11.2006

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    17. Januar 2018
  • Frist
    20. Februar 2018
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Christoph Klein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das „Gutachten z…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Christoph Klein
Betreff
KPMG Gutachten des Steinkohlenbergbaus [#26074] [#26187]
Datum
17. Januar 2018 20:46
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das „Gutachten zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitskosten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft Essen“ vom 23.11.2006
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Christoph Klein <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Klein << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Klein
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
WG: KPMG Gutachten des Steinkohlenbergbaus Sehr geehrter Herr Klein, Ihr Antrag nach IFG/UIG/VIG auf Übersendung …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: KPMG Gutachten des Steinkohlenbergbaus
Datum
19. Januar 2018 08:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Klein, Ihr Antrag nach IFG/UIG/VIG auf Übersendung des Gutachtens zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft Essen vom 23.11.2006 ist bei mir eingegangen und wird geprüft. Wegen einer eventuellen Gebühr werde ich mich gesondert mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
KPMG-Gutachten vom 23. November 2006 zum Steinkohlenbergbau Sehr geehrter Herr Klein, mit Mail vom 17. Januar 20…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
KPMG-Gutachten vom 23. November 2006 zum Steinkohlenbergbau
Datum
2. Februar 2018 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Klein, mit Mail vom 17. Januar 2018 beantragten Sie Auskunft zu dem Gutachten von KPMG "Zur Bewertung der Stillsetzungskosten, Alt- und Ewigkeitslasten des Steinkohlenbergbaus der RAG Aktiengesellschaft Essen" vom 23. November 2006. Der Anspruch ist nach IFG/ UIG zu beurteilen. Sie baten darum, Ihnen mitzuteilen, wenn die Informationserteilung entgegen Ihrer Einschätzung gebührenpflichtig ist. Die Bearbeitung der gestellten Fragen ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand, insbesondere mit der Durchführung einer Drittbeteiligung verbunden. Da hierfür entsprechende Gebühren nach § 10 Abs. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 2.2 der Informationsgebührenverordnung bzw. § 12 UIG i.V.m. der Anlage Nr. 2.2. der Umweltinformationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen bis 500 Euro in Rechnung gestellt werden müssen, bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie die Anfrage aufrechterhalten. Bis zu einer Rückantwort setze ich die Bearbeitung des Antrages aus. Mit freundlichen Grüßen