Kraftfahrt-Bundesamt -Missbrauch behördlicher Datenquellen für andere Zwecke? - aufsichtsbehördliche Prüfung(-sergebnisse)

Laut Bericht des Spiegel nutzt das KBA den eigenen und zweckgebundenen Datenbestand um betroffene KFZ-Halter auf Angebote von KFZ-Herstellern aufmerksam zu machen.

Dies entspricht NICHT der datenschutzrechtlich erforderlichen Zweckbindung.

Ich bitte um Zusendung Ihrer aufsichtsbehördlichen Prüfergebnisse zu diesem Vorgang.

Liegen solche noch nicht vor, so bitte ich im öffentliche Interesse um eine baldige Überprüfung der Sachlage.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/verbraucherzentrale-bundesverband-ruegt-kraftfahrt-bundesamt-a-1237235.html

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. November 2018
  • Frist
    11. Dezember 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Bericht des…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Kraftfahrt-Bundesamt -Missbrauch behördlicher Datenquellen für andere Zwecke? - aufsichtsbehördliche Prüfung(-sergebnisse) [#34457]
Datum
8. November 2018 20:47
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Bericht des Spiegel nutzt das KBA den eigenen und zweckgebundenen Datenbestand um betroffene KFZ-Halter auf Angebote von KFZ-Herstellern aufmerksam zu machen. Dies entspricht NICHT der datenschutzrechtlich erforderlichen Zweckbindung. Ich bitte um Zusendung Ihrer aufsichtsbehördlichen Prüfergebnisse zu diesem Vorgang. Liegen solche noch nicht vor, so bitte ich im öffentliche Interesse um eine baldige Überprüfung der Sachlage. http://www.spiegel.de/auto/aktuell/verbraucherzentrale-bundesverband-ruegt-kraftfahrt-bundesamt-a-1237235.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag bei der BfDI auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG [#34457] # 21-506-1 II#1537 Die Bundesb…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag bei der BfDI auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG [#34457] # 21-506-1 II#1537
Datum
16. November 2018 11:07
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
948,0 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat 21 Aktenzeichen: 21-506-1 II#1537 Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügtes Schreiben erhalten Sie mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen