Kraftwerk köln Merkenich

Wieviele Haushalte und Industriebetriebe in Köln werden mit der Energie aus dem Kraftwerk in Merkenich versorgt.

Wie ändert sich die Versorgung mit dem Wegfall der Braunkohleverbrennung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kraftwerk köln Merkenich [#297181]
Datum
14. Januar 2024 20:21
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Haushalte und Industriebetriebe in Köln werden mit der Energie aus dem Kraftwerk in Merkenich versorgt. Wie ändert sich die Versorgung mit dem Wegfall der Braunkohleverbrennung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297181/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail ist im allgemeinen Postfach der Stadtverwaltung Köln ein…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ber-AW: Kraftwerk köln Merkenich [#297181]
Datum
18. Januar 2024 08:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail ist im allgemeinen Postfach der Stadtverwaltung Köln eingegangen. Zur weiteren Bearbeitung habe ich Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt weitergeleitet. Sie erhalten von dort schnellstmöglich eine Rückmeldung. Haben Sie weitere Fragen zu den Dienstleistungen der Stadtverwaltung? Kontaktieren Sie mich gerne. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> Leider kann ich Ihnen die Fragen nicht beantworten, da die Anlage nicht i…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Ber-WG: Kraftwerk köln Merkenich [#297181]
Datum
19. Januar 2024 07:57
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Leider kann ich Ihnen die Fragen nicht beantworten, da die Anlage nicht in den Zuständigkeitsbereich der Unteren Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde fällt. Das Heizkraftwerk Merkenich wird von der RheinEnergie AG betrieben und Genehmigungs- und Überwachungsbehörde ist die Bezirksregierung Köln, Dezernat 53. Hier die entsprechenden E-Mail-Adressen: Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 <<E-Mail-Adresse>> RheinEnergie AG <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Könnten Sie bitte meine initiale Anfrage, die hier in der E-Mail Kette angehangen ist beantworten, da …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ber-WG: Kraftwerk köln Merkenich [#297181]
Datum
23. Januar 2024 15:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Könnten Sie bitte meine initiale Anfrage, die hier in der E-Mail Kette angehangen ist beantworten, da offensichtlich das Dezernat 53 hierfür zuständig ist. Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 297181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297181/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Kraftwerk Köln Merkenich [#297181] Guten Tag << Antragsteller:in >> Hier die Originalanfrage Wie…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kraftwerk Köln Merkenich [#297181]
Datum
26. Januar 2024 18:19
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Hier die Originalanfrage Wieviele Haushalte und Industriebetriebe in Köln werden mit der Energie aus dem Kraftwerk in Merkenich versorgt. Wie ändert sich die Versorgung mit dem Wegfall der Braunkohleverbrennung Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297181/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [#297181] <<Name und…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [#297181] <<Name und E-Mail-Adresse>> [#297181]
Datum
29. Januar 2024 08:52
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Darf ich höflich an die Verpflichtung nach IFG erinnern! Ich bitte um Übermittlung der Antworten von der Behörde. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297181 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297181/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Ihre Anfrage: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [#297181] <<Name und…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihre Anfrage: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [#297181] <<Name und E-Mail-Adresse>> [#297181]
Datum
29. Januar 2024 09:47
Status
Guten Tag, die Behörde kann nur die Daten übermitteln, über die sie auch verfügt. Leider liegen uns die von Ihnen gewünschten Daten nicht vor. Freundliche Grüße