Kraftwerksliste Stand Q4 2022

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Die Kraftwerksliste mit Stand 15. Oktober 2022, hilfsweise das geplante Veröffentlichungsdatum der Kraftwerksliste in einer neueren Fassung als mit Stand vom 31. Mai 2022, sofern die Veröffentlichung einer neueren Fassung der Kraftwerksliste vor dem 25.11.2022 geplant ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Oktober 2022
  • Frist
    26. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Kraftwerkslis…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kraftwerksliste Stand Q4 2022 [#261645]
Datum
24. Oktober 2022 15:10
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Kraftwerksliste mit Stand 15. Oktober 2022, hilfsweise das geplante Veröffentlichungsdatum der Kraftwerksliste in einer neueren Fassung als mit Stand vom 31. Mai 2022, sofern die Veröffentlichung einer neueren Fassung der Kraftwerksliste vor dem 25.11.2022 geplant ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261645 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261645/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Z21f IFG 044 Fie Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang, de…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: IFG/UIG/VIG: Kraftwerksliste Stand Q4 2022 [#261645]
Datum
26. Oktober 2022 10:12
Status
Warte auf Antwort
Z21f IFG 044 Fie Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang, deren Eingang ich hiermit bestätige. Ich werde über Ihren Antrag entscheiden sobald ich die notwendigen Erkundigungen über die Informationen eingeholt habe. Mit freundlichem Gruß
Bundesnetzagentur
Z21f IFG 044 Fie Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Wunsch, die Kraftwerksliste mit Stand vom 15.…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: IFG/UIG/VIG: Kraftwerksliste Stand Q4 2022 [#261645]
Datum
27. Oktober 2022 09:52
Status
Warte auf Antwort
Z21f IFG 044 Fie Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Wunsch, die Kraftwerksliste mit Stand vom 15.10.2022 zu erhalten, kann ich Ihnen mitteilen, dass diese aktuell noch nicht in der neuen Fassung vorliegt. Die Kraftwerksliste wird regelmäßig von der Bundesnetzagentur proaktiv im Internet veröffentlicht und ist unter https://www.bundesnetzagentur.de/kraftwerksliste verfügbar. Der geplante Veröffentlichungstermin für die nächste Ausgabe der Liste ist Ende November, eine tagesgenaue Terminprognose ist leider nicht möglich. Mit freundlichem Gruß

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Bundesnetzagentur
aktualisierte Kraftwerksliste Die BNetzA hat die Kraftwerksliste auf der Webseite https://www.bundesnetzagentur.de…
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
aktualisierte Kraftwerksliste
Datum
25. November 2022
Status
Warte auf Antwort