Kranken- und Pflegekosten für Empfänger für Bürgergeld

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie mir mitzuteilen, wie hoch die akt. Kosten für Empfänger von Bürgergeld in der GKV sind und wie hoch der akt. Bundeszuschuss ist.

Vielen Dank für Ihre Antwort

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2023
  • Frist
    5. August 2023
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Dietrich Ante
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, ich bi…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Dietrich Ante
Betreff
Kranken- und Pflegekosten für Empfänger für Bürgergeld [#282978]
Datum
2. Juli 2023 16:39
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie mir mitzuteilen, wie hoch die akt. Kosten für Empfänger von Bürgergeld in der GKV sind und wie hoch der akt. Bundeszuschuss ist. Vielen Dank für Ihre Antwort
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dietrich Ante Anfragenr: 282978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282978/ Postanschrift Dietrich Ante << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dietrich Ante
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ante, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übe…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Kranken- und Pflegekosten für Empfänger für Bürgergeld [#282978]
Datum
3. Juli 2023 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ante, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ante, wir nehmen Bezug auf Ihre untenstehende Anfrage. Der Bund leistet einen Zuschuss aus St…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Kranken- und Pflegekosten für Empfänger für Bürgergeld [#282978]
Datum
14. Juli 2023 13:21
Status
Sehr geehrter Herr Ante, wir nehmen Bezug auf Ihre untenstehende Anfrage. Der Bund leistet einen Zuschuss aus Steuermitteln von jährlich 14,5 Milliarden Euro zur pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen. Dieser Bundeszuschuss dient in seiner derzeitigen Form ganz allgemein der Abgeltung von Aufwendungen für versicherungsfremde Leistungen bzw. für die Erfüllung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben und familienpolitischer Zielstellungen durch die GKV. In der öffentlichen Diskussion werden hierzu im Wesentlichen familienbezogene Leistungen gezählt. Unabhängig davon trägt der Bund GKV-Beiträge für Beziehende von Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II). Im Jahr 2022 betrugen diese ca. 4,9 Mrd. Euro. Die Ausgaben der Krankenkassen für Beziehende von Bürgergeld werden in den GKV-Finanzstatistiken nicht separat erfasst. Es erfolgt grundsätzlich kein differenzierter Ausweis der Ausgaben auf der Ebene von Mitgliedergruppen, sondern nach der Art der Leistung oder Gruppen von Leistungserbringern. Eine IGES-Studie von 2017 bezifferte die Ausgaben der Krankenkassen für Bürgergeldbeziehende (inkl. dazugehöriger Familienmitglieder) im Jahr 2016 auf 15,5 Mrd. Euro. Mit freundlichen Grüßen