Krankenhausalarm- und - einsatzpläne KAEP

die Krankenhausalarm- und -einsatzpläne (KAEP) nach §28 Abs. 2 LKHG für die Kliniken Sindelfingen, Böblingen und Leonberg.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Oktober 2023
  • Frist
    18. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Krankenhausalarm- und -einsatz…
An Klinikum Sindelfingen-Böblingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Krankenhausalarm- und - einsatzpläne KAEP [#290148]
Datum
14. Oktober 2023 00:23
An
Klinikum Sindelfingen-Böblingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Krankenhausalarm- und -einsatzpläne (KAEP) nach §28 Abs. 2 LKHG für die Kliniken Sindelfingen, Böblingen und Leonberg.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290148 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290148/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Krankenhausalarm- und - einsatzpläne KAEP“ vom 14.10.2023 (#290148…
An Klinikum Sindelfingen-Böblingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Krankenhausalarm- und - einsatzpläne KAEP [#290148]
Datum
20. November 2023 10:23
An
Klinikum Sindelfingen-Böblingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Krankenhausalarm- und - einsatzpläne KAEP“ vom 14.10.2023 (#290148) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Klinikum Sindelfingen-Böblingen
AZ.23-436_KVSW_Krankenhausalarm- und Einsatzpläne Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Ma…
Von
Klinikum Sindelfingen-Böblingen
Betreff
AZ.23-436_KVSW_Krankenhausalarm- und Einsatzpläne
Datum
22. November 2023 12:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mails vom 13.10.2023 sowie 20.11.2023. Für die verspätete Rückmeldung darf ich mich zunächst entschuldigen. Leider können wir Ihnen die nach § 1 Absatz 2 LIFG BW i.V.m. § 28 Absatz 2 LKHG angeforderten Krankenhausalarm- und Einsatzpläne (KAEP) nicht zu kommen lassen. Zwar fällt die Kreiskliniken Böblingen gGmbH als Krankenhausträgergesellschaft gem. § 2 Absatz 4 LIFG BW in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Allerdings besteht der Herausgabeanspruch gem. § 7 Absatz 1 Satz 2 ausschließlich gegenüber der Stelle, für die letztlich die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe wahrgenommen bzw. die öffentliche Dienstleistung erbracht wird. Diese Stelle muss gem. § 7 Absatz 1 Satz 1 über den Antrag auf Informationszugang entscheiden. Dies ist in unserem Fall nach der Regelung des § 3 LKHG BW der Landkreis Böblingen. Ich habe mich daher mit der Abteilung Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen des Landratsamts Böblingen abgestimmt und muss Ihnen mitteilen, dass Ihr Antrag abgelehnt wird. Die Krankenhausalarm- und Einsatzpläne i.S.d. § 28 Absatz 2 LKHG sind Vorbereitungsunterlagen von Planungsentscheidungen für Alarmierungsfälle. Sie enthalten Informationen, deren Bekanntwerden nachteilige Auswirkungen auf Belange der öffentlichen Sicherheit haben kann. Es besteht daher nach § 4 Absatz 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (LIFG BW) bzw. nach § 24 UVwG oder nach § 2 Absatz 1 VIG kein Anspruch auf Informationszugang. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AZ.23-436_KVSW_Krankenhausalarm- und Einsatzpläne [#290148] Sehr << Anrede >> ich bitte Sie nochm…
An Klinikum Sindelfingen-Böblingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AZ.23-436_KVSW_Krankenhausalarm- und Einsatzpläne [#290148]
Datum
7. Dezember 2023 20:28
An
Klinikum Sindelfingen-Böblingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte Sie nochmals darum zu prüfen ob die Veröffentlichung der angefragten Informationen definitiv negative Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit hat. Falls ja, bitte ich um eine Konkretisierung dieser negativen Auswirkungen und bitte um Verständnis das ich ggfs. aufgrund anderer Auffassung dieses Sachverhalts den Landesbauftragten für Informationsfreiheit um Vermittlung bitten muss. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290148 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290148/
Klinikum Sindelfingen-Böblingen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Klinikum Sindelfingen-Böblingen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Dezember 2023 20:29
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Klinikum Sindelfingen-Böblingen
AW: AZ.23-436_KVSW_Krankenhausalarm- und Einsatzpläne [#290148] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Da…
Von
Klinikum Sindelfingen-Böblingen
Betreff
AW: AZ.23-436_KVSW_Krankenhausalarm- und Einsatzpläne [#290148]
Datum
11. Dezember 2023 13:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail vom 07.12.2023. Leider ist uns eine Veröffentlichung der von Ihnen angeforderten Krankenhausalarm- und Einsatzpläne auch weiterhin nicht möglich: In formaler Hinsicht sind die Kreiskliniken Böblingen gGmbH nicht richtiger Adressat Ihrer Anfrage. Wie bereits mit Mail vom 22.11.2023 mitgeteilt, richtet sich der Herausgabeanspruch aus § 1 Absatz 2 LIFG BW i.V.m. § 28 Absatz 2 LKHG nicht gegen die Kreiskliniken Böblingen gGmbH, sondern gegen das Landratsamt Böblingen. Auch aus materiellen Gründen besteht aufgrund der Regelung des § 4 Absatz 1 Nr.2 LIFG BW kein Herausgabeanspruch, da Belage der öffentlichen Sicherheit dem entgegenstehen. Um Ihnen zusätzliche Arbeit zu ersparen, hatte ich mich im Vorfeld meiner Rückmeldung an Sie mit der Abteilung Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen des Landratsamtes abgestimmt, ob unsere Einschätzung dort geteilt wird. Dies war der Fall. Es steht Ihnen natürlich frei sich direkt nochmals an die Abteilung Bevölkerungsschutz des Landratsamtes zu wenden, jedoch gehe ich davon aus, dass auch dort zwischenzeitlich keine andere Bewertung der Krankenhausalarm- und Einsatzpläne erfolgt ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Krankenhausalarm- und - einsatzpläne KAEP“ [#290148]
Datum
8. Januar 2024 14:51
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/290148/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meiner Ansicht nach die Kreiskliniken Böblingen gGmbH zur Auskunft verpflichtet ist und nicht das Landratsamt Böblingen Ansprechpartner ist. Ebenso entsteht meiner Meinung nach keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch das Offenlegen der angefragten Informationen. Man kann mir auch trotz Nachfrage nicht darlegen inwiefern diese Gefährung entsteht. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 290148.pdf Anfragenr: 290148 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290148/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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