Krankenhausalarm- und -einsatzplan (KAEP)

Anfrage an: medius KLINIKEN

den Krankenhausalarm- und -einsatzplan (KAEP) nach §28 Abs. 2 LKHG für die medius Klinik Nürtingen, medius Klinik Kirchheim und medius Klinik Ostfildern-Ruit.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Oktober 2023
  • Frist
    18. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Krankenhausalarm- und -einsatzplan (KAEP)“ vom 14.10.2023 (#290146…
An medius KLINIKEN Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Krankenhausalarm- und -einsatzplan (KAEP) [#290146]
Datum
20. November 2023 14:17
An
medius KLINIKEN
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Krankenhausalarm- und -einsatzplan (KAEP)“ vom 14.10.2023 (#290146) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
den Krankenhausalarm- und -einsatzplan (KAEP) nach §28 Abs. 2 LKHG für die medius Klinik Nürtingen, medius Klinik Kirchheim und medius Klinik Ostfildern-Ruit.
> > Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. > > Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. > > Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. > > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. > > Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! > > Mit freundlichen Grüßen > > << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> > > > > > Anfragenr: 290146 > Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> > > Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: > https://fragdenstaat.de/a/290146/ > > Postanschrift > << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> > << Adresse entfernt >> > Musterstadt > > -- > Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. > Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: > https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ > Anfragenr: 290146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290146/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Krankenhausalarm- und -einsatz…
An medius KLINIKEN Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Krankenhausalarm- und -einsatzplan (KAEP) [#290146]
Datum
25. November 2023 14:47
An
medius KLINIKEN
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Krankenhausalarm- und -einsatzplan (KAEP) nach §28 Abs. 2 LKHG für die medius Klinik Nürtingen, medius Klinik Kirchheim und medius Klinik Ostfildern-Ruit. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290146/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
medius KLINIKEN
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Von
medius KLINIKEN
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. November 2023 14:47
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Krankenhausalarm- und -einsatzplan (KAEP)“ vom 14.10.2023 (#290146…
An medius KLINIKEN Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Krankenhausalarm- und -einsatzplan (KAEP) [#290146]
Datum
9. Januar 2024 10:30
An
medius KLINIKEN
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Krankenhausalarm- und -einsatzplan (KAEP)“ vom 14.10.2023 (#290146) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LI…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Krankenhausalarm- und -einsatzplan (KAEP)“ [#290146]
Datum
7. Februar 2024 11:49
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/290146/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil trotz mehrfacher Aufforderung keinerlei Rückmeldung innerhalb der Frist erfolgte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 290146.pdf Anfragenr: 290146 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290146/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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