Krankenhausbesuch

Laut Info im Internet soll ab 11.05. eine Lockerung bei Krankenhausbesuchen möglich sein. Ab wann gilt diese Regelung?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2020
  • Frist
    10. Juni 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Info im Inte…
An Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Krankenhausbesuch [#186360]
Datum
11. Mai 2020 09:38
An
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Info im Internet soll ab 11.05. eine Lockerung bei Krankenhausbesuchen möglich sein. Ab wann gilt diese Regelung?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186360 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Seit dem 18.05.20 sind in Baden-Württemberg in Krankenhäusern Besuche wieder erlaubt…
Von
Stadt Mannheim - Fachbereich Gesundheit
Betreff
WG: Krankenhausbesuch [#186360]
Datum
23. Mai 2020 18:36
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Seit dem 18.05.20 sind in Baden-Württemberg in Krankenhäusern Besuche wieder erlaubt. Mit freundlichem Gruß