Krankenkostzulagen von 1997

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Eine Kopie der Empfehlungen für Krankenkostzulagen von 1997.
2. Kopien der Unterlagen auf denen die Bemessung der oben genannten Zulagen für eiweißdefinierte Kost und Dialysediät beruhen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Kopie der E…
An Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Krankenkostzulagen von 1997 [#149046]
Datum
6. Juni 2019 20:56
An
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Kopie der Empfehlungen für Krankenkostzulagen von 1997. 2. Kopien der Unterlagen auf denen die Bemessung der oben genannten Zulagen für eiweißdefinierte Kost und Dialysediät beruhen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenk…
Von
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Betreff
AW: Krankenkostzulagen von 1997 [#149046]
Datum
28. Juni 2019 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe vom 10. Dezember 2014. Die Empfehlungen aus dem Jahre 1997 sind veraltet und haben keine Gültigkeit mehr. Sie wurden durch die Empfehlungen aus dem Jahre 2014 ersetzt. Eine Zusendung der Gutachten, die den Empfehlungen aus 1997 zugrunde lagen, ist nicht möglich. Darüber hinaus sind auch diese ernährungswissenschaftlich überholt und besitzen keine Relevanz mehr. Für die urlaubsbedingte Verzögerung meiner Antwort bitte ich um Nachsicht. Einer eventuellen Veröffentlichung dieser E-Mail widerspreche ich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für den Hinweis, dass eine neue Empfehlung erging. Ich bitte dennoch, mir …
An Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Krankenkostzulagen von 1997 [#149046]
Datum
29. Juni 2019 00:25
An
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für den Hinweis, dass eine neue Empfehlung erging. Ich bitte dennoch, mir die Empfehlung herauszugeben, deren Herausgabe ich beantragt habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Empfehlungen aus dem Jahr 1997 können wir Ihnen leider nicht übermitteln. Sie ga…
Von
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Betreff
AW: Krankenkostzulagen von 1997 [#149046]
Datum
3. Juli 2019 16:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Empfehlungen aus dem Jahr 1997 können wir Ihnen leider nicht übermitteln. Sie gab es damals nur in gebundener Form, sie sind vergriffen und werden auch nicht mehr produziert. Sie sind veraltet und haben keine Gültigkeit mehr. Sie wurden durch die Empfehlungen aus dem Jahre 2014 ersetzt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für Ihre Mitteilung. Es geht mir nur um den Inhalt der Empfehlungen von 19…
An Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Krankenkostzulagen von 1997 [#149046]
Datum
4. Juli 2019 06:55
An
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für Ihre Mitteilung. Es geht mir nur um den Inhalt der Empfehlungen von 1997. Ich benötige keinen Originaldruck. Ich bin mit einer lesbaren Kopie zufrieden. Ich bitte, mir eine solche zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie teilen mit "Eine Zusendung der Gutachten, die den Empfehlungen aus 1997 zu…
An Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Krankenkostzulagen von 1997 [#149046]
Datum
4. Juli 2019 09:04
An
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie teilen mit "Eine Zusendung der Gutachten, die den Empfehlungen aus 1997 zugrunde lagen, ist nicht möglich." Ich bitte mir den Ausschlussgrund für Ihre Weigerung gemäß dem IFG, auf den Sie sich hierbei berufen, mitzuteilen und mir einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung hierzu zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Sehr geehrteAntragsteller/in wie in unseren E-Mail Schreiben vom 28.06. und vom 03.07. bereits ausgeführt, sind d…
Von
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Betreff
AW: Krankenkostzulagen von 1997 [#149046]
Datum
4. Juli 2019 15:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie in unseren E-Mail Schreiben vom 28.06. und vom 03.07. bereits ausgeführt, sind die Empfehlungen aus dem Jahre 1997 veraltet und haben keine Gültigkeit mehr. Das Gutachten, das den Empfehlungen aus 1997 zugrunde lag, ist ernährungswissenschaftlich überholt und besitzen keine Relevanz mehr. Ich bitte Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe zur Kenntnis genommen 1. dass die Empfehlungen aus dem Jahre 1997 ungültig…
An Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Krankenkostzulagen von 1997 [#149046]
Datum
4. Juli 2019 20:43
An
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe zur Kenntnis genommen 1. dass die Empfehlungen aus dem Jahre 1997 ungültig sind 2. dass, Ihrer Ansicht nach das Gutachten, das den Empfehlungen aus 1997 zugrunde lag, ernährungswissenschaftlich überholt ist und keine Relevanz mehr besitzt Weder Nr. 1 noch Nr. 2 sind indes meines Erachtens durchgreifende Gründe im Sinne der §§ 2, 3, 4, 5 oder 6 IFG, meinem Auskunftsbegehren nicht zu entsprechen und Sie führen nicht einmal aus, warum dies anders wäre. Daher habe ich einen Anspruch auf Zugang zu den begehrten amtlichen Informationen und halte an meinem Antrag fest, mir die gewünschten Kopien zu übersenden. Selbst falls Sie an Ihrer Ansicht festhalten sollten und falls diese zutreffend sein sollte, steht mir zumindest ein förmlicher Ablehnungsbescheid innerhalb der gesetzlichen Frist zu, der insbesondere die Gründe der Weigerung darzulegen hätte. Ich erwarte Ihr weiteres Vorgehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Juli 2019 20:43
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in da Sie mir die neue E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> mitgeteilt haben, …
An Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Krankenkostzulagen von 1997 [#149046]
Datum
4. Juli 2019 21:33
An
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in da Sie mir die neue E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> mitgeteilt haben, übersende ich hiermit mein Schreiben nochmals und bitte, es an die beziehungsweise den nunmehr Zuständigen weiterzuleiten. Ich habe zur Kenntnis genommen 1. dass die Empfehlungen aus dem Jahre 1997 ungültig sind 2. dass, Ihrer Ansicht nach das Gutachten, das den Empfehlungen aus 1997 zugrunde lag, ernährungswissenschaftlich überholt ist und keine Relevanz mehr besitzt Weder Nr. 1 noch Nr. 2 sind indes meines Erachtens durchgreifende Gründe im Sinne der §§ 2, 3, 4, 5 oder 6 IFG, meinem Auskunftsbegehren nicht zu entsprechen und Sie führen nicht einmal aus, warum dies anders wäre. Daher habe ich einen Anspruch auf Zugang zu den begehrten amtlichen Informationen und halte an meinem Antrag fest, mir die gewünschten Kopien zu übersenden. Selbst falls Sie an Ihrer Ansicht festhalten sollten und falls diese zutreffend sein sollte, steht mir zumindest ein förmlicher Ablehnungsbescheid innerhalb der gesetzlichen Frist zu, der insbesondere die Gründe der Weigerung darzulegen hätte. Ich erwarte Ihr weiteres Vorgehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Krankenkostzulagen von 1997“ vom 06.06.2019 (#14…
An Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Krankenkostzulagen von 1997 [#149046]
Datum
9. Juli 2019 08:13
An
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Krankenkostzulagen von 1997“ vom 06.06.2019 (#149046) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 149046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>