Krankenstand an Ratinger Schulen

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wie hoch ist auf wöchentlicher Basis der Krankenstand unter Schülern und unter Lehrern an Ratinger Schulen im Jahr 2023?
Wie hat sich auf wöchentlicher oder monatlicher Basis der entsprechende Krankenstand seit 2018 entwickelt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
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Gerd Nollmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gu…
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
Gerd Nollmann
Betreff
Krankenstand an Ratinger Schulen [#275157]
Datum
8. April 2023 12:01
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch ist auf wöchentlicher Basis der Krankenstand unter Schülern und unter Lehrern an Ratinger Schulen im Jahr 2023? Wie hat sich auf wöchentlicher oder monatlicher Basis der entsprechende Krankenstand seit 2018 entwickelt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gerd Nollmann Anfragenr: 275157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275157/ Postanschrift Gerd Nollmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerd Nollmann

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Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Nollmann, Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Eine Auskunft übe…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
WG: Krankenstand an Ratinger Schulen [#275157]
Datum
18. April 2023 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Nollmann, Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Eine Auskunft über die von Ihnen angeforderten Daten kann ich bedauerlicherweise nicht erteilen. Sowohl zu Krankheitszeiten von Schülerinnen und Schülern als auch von Lehrkräften werden bei der Bezirksregierung Düsseldorf keine Statistiken geführt. Mit freundlichen Grüßen