Krankenstand an Ratinger Schulen

Wie hoch ist auf wöchentlicher Basis der Krankenstand unter Schülern und unter Lehrern an Ratinger Schulen im Jahr 2023?
Wie hat sich auf wöchentlicher oder monatlicher Basis der entsprechende Krankenstand seit 2018 entwickelt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
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Gerd Nollmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
Gerd Nollmann
Betreff
Krankenstand an Ratinger Schulen [#273912]
Datum
24. März 2023 10:49
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch ist auf wöchentlicher Basis der Krankenstand unter Schülern und unter Lehrern an Ratinger Schulen im Jahr 2023? Wie hat sich auf wöchentlicher oder monatlicher Basis der entsprechende Krankenstand seit 2018 entwickelt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gerd Nollmann Anfragenr: 273912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273912/ Postanschrift Gerd Nollmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerd Nollmann

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Kommunalverwaltung Ratingen
Sehr geehrter Herr Nollmann, Ihre Fragen können seitens des Schulverwaltungsamtes der Stadt Ratingen aufgrund von…
Von
Kommunalverwaltung Ratingen
Betreff
WG: Krankenstand an Ratinger Schulen [#273912]
Datum
24. März 2023 13:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Nollmann, Ihre Fragen können seitens des Schulverwaltungsamtes der Stadt Ratingen aufgrund von Unzuständigkeit in der Sache nicht beantwortet werden. Hinsichtlich der Lehrkräfte begründen diese Informationen sich aus einem Arbeitsverhältnis, so dass hier nur der entsprechende Dienstherr - das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierungen - eine Aussage dazu treffen kann. Hinsichtlich der Schüler kann ich Ihnen mitteilen, dass diese Informationen dem Bereich der inneren Schulangelegenheiten zuzuordnen sind, zu denen die Schulverwaltung keinen Zugang hat. Hier bitte ich Sie sich an die jeweilige untere bzw. obere Schulaufsicht, angesiedelt bei der Bezirksregierung zu wenden. Zum besseren Verständnis möchte ich kurz erläutern wie die geteilten Zuständigkeiten sich im Bereich der Schulen darstellen: Äußere Schulangelegenheiten / städtische Schulträger, hier vertreten durch die Schulverwaltung der Stadt Ratingen beinhalten im Wesentlichen: - Schulbauten -Schulausstattung -Nicht schulisches Personal -Schülerbeförderung Innere Schulangelegenheiten / Land NRW vertreten durch die unteren und oberen Schulaufsichten der Bezirksregierungen beinhalten im Wesentlichen: - Lehrpersonal -Schulaufsicht -Lehrinhalte / Pädagogik -Schülerangelegenheiten und Aufsicht - Datenhoheit über alle Schülerdaten Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprechen , ist es mir nicht möglich Ihrem Wunsch der Weiterleitung zu folgen. Bitte setzen Sie sich für die Aufklärung Ihres Fragebegehrens daher selbst mit den von mir bereits benannten Behörden in Verbindung. Zu Ihrer zweiten Anfrage erhalten Sie eine gesonderte Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen