Antrag nach dem NUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Krankheitstage (Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit) aller Beamten und Angestellten der Landespolizei Niedersachsen nach Kalenderjahr von 2015-2022 (insbesondere 2019-2022). Bitte mit der Angabe, ob ab dem Jahr 2020 auch Quarantäne-Anordnungen o.ä. als Krankheitstage gewertet werden (wenn keine Erkrankung sondern lediglich ein positiver Test vorliegt). Wenn möglich sollten diese Tage aus den Krankheitstagen durch eine tatsächliche Erkrankung herausgerechnet oder separat dargestellt werden.
Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Martin Riggs
Anfragenr: 269465
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Martin Riggs
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