Kredite der Hansestadt Rostock

1. Wie hoch sind die insgesamten finanziellen Verbindlichkeiten der Hansestadt Rostock?
2. Wurden Kredite in ausländischen Währungen aufgenommen, hierbei insbesonder in
Schweizer Franken? Falls ja, welche Beträge?
3. Gibt es interne Riskobewertungen zu den Verbindlichkeiten der Hansestadt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Januar 2015
  • Frist
    21. Februar 2015
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie ho…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kredite der Hansestadt Rostock [#8429]
Datum
19. Januar 2015 23:02
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie hoch sind die insgesamten finanziellen Verbindlichkeiten der Hansestadt Rostock? 2. Wurden Kredite in ausländischen Währungen aufgenommen, hierbei insbesonder in Schweizer Franken? Falls ja, welche Beträge? 3. Gibt es interne Riskobewertungen zu den Verbindlichkeiten der Hansestadt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kredite der Hansestadt Rostock" vom …
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kredite der Hansestadt Rostock [#8429]
Datum
24. Februar 2015 20:47
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kredite der Hansestadt Rostock" vom 19.01.2015 (#8429) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>