Kreisverwaltung Märkischer Kreis: Aufgaben als Träger des Jobcenter MK

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Kreistagssitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 16.09.2014 stellte Herr Schmidt den Aufgabenbereich des Fachbereichs 7 - Gesundheit und Soziales - anhand einer PowerPoint-Präsentation vor und erläuterte die Tätigkeitsfelder der zugehörigen Fachdienste 70 bis 79 mit ihren wichtigsten Aufgaben (vgl. http://www.sitzungsdienst-maerkischer-kreis.de/bi2/to020.asp?TOLFDNR=1003628). In dieser PowerPoint-Präsentation (Link: http://www.sitzungsdienst-maerkischer-kreis.de/bi2/___tmp/tmp/45-181-136505101572/505101572/01011394/94-Anlagen/01/Anlage1-AufgabenbereichGesundheitundSoziales.pdf) steht auf S. 9 zum Bereich Soziales: "Aufgaben als Träger des Jobcenter (Gemeinsame Einrichtung)" Bitte erteilen Sie mir aus Auskunft, welche Aufgaben der
a.) der Märkische Kreis im Allgemeine und b.) der Fachdienst 77 Soziales des Fachbereichs Gesundheit und Soziales im Speziellen als Träger des Jobcenter Märkischer Kreis wahrnimmt.

Bitte beachten Sie folgendes:

Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.

Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes.

Allgemeines:

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2014
  • Frist
    23. Dezember 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, in der Kreistagssitzung des Auss…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kreisverwaltung Märkischer Kreis: Aufgaben als Träger des Jobcenter MK [#8049]
Datum
20. November 2014 12:33
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, in der Kreistagssitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 16.09.2014 stellte Herr Schmidt den Aufgabenbereich des Fachbereichs 7 - Gesundheit und Soziales - anhand einer PowerPoint-Präsentation vor und erläuterte die Tätigkeitsfelder der zugehörigen Fachdienste 70 bis 79 mit ihren wichtigsten Aufgaben (vgl. http://www.sitzungsdienst-maerkischer-kreis.de/bi2/to020.asp?TOLFDNR=1003628). In dieser PowerPoint-Präsentation (Link: http://www.sitzungsdienst-maerkischer-kreis.de/bi2/___tmp/tmp/45-181-136505101572/505101572/01011394/94-Anlagen/01/Anlage1-AufgabenbereichGesundheitundSoziales.pdf) steht auf S. 9 zum Bereich Soziales: "Aufgaben als Träger des Jobcenter (Gemeinsame Einrichtung)" Bitte erteilen Sie mir aus Auskunft, welche Aufgaben der a.) der Märkische Kreis im Allgemeine und b.) der Fachdienst 77 Soziales des Fachbereichs Gesundheit und Soziales im Speziellen als Träger des Jobcenter Märkischer Kreis wahrnimmt. Bitte beachten Sie folgendes: Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes. Allgemeines: Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 20.11.2014
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 20.11.2014
Datum
1. Dezember 2014 13:56
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Diese E-Mail bitte zu Händen von Frau Wilms vom Fachdienst Soziales weiterleiten. Danke im Voraus. Sehr geehrt<…
An Kreisverwaltung Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2014-11-20 IFG NRW Anfrage Kreisverwaltung Märkischer Kreis: Aufgaben als Träger des Jobcenter MK (Geschäftszeichen 77.4 - 25.30.08)) [#8049]
Datum
1. Dezember 2014 17:20
An
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Status
Diese E-Mail bitte zu Händen von Frau Wilms vom Fachdienst Soziales weiterleiten. Danke im Voraus. Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich herzlich für ihre Ausführungen. Zu diesen habe ich zwei Nachfragenbereiche: Bereich 1: Psychosoziale Betreuung und kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II Zu den kommunalen Eingliederungsleistungennach § 16a SGB II gehört die psychosoziale Betreuung. Mit diesem Begriff kann ich wenig anfangen. Daher folgende Fragen: 1.) Was ist die psychosoziale Betreuung? 2.) An wen richtet sich die psychosoziale Betreuung? 3.) Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der der psychosozialen Betreuung? 4.) Welche Leistungen umfasst die die psychosoziale Betreuung? Und zwei abschließende Fragen zum Erhalt der kommunalen Eingliederungsleistungen: 5.) Wie kann man als erwerbsfähiger Leistungsberechtigten die kommunalen Eingliederungsleistungen in Anspruch nehmen? 6.) Welche Voraussetzung(en) gibt es für die Inanspruchnahme kommunaler Eingliederungsleistungen? Bereich 2: Therapeutische Geräte und Ausrüstungen nach § 24 Abs. 3 Nr. 3 SGB II 7.) Was fällt unter therapeutische Geräte nach § 24 Abs. 3 Nr. 3 SGB II? 8.) Was fällt unter therapeutische Ausrüstungen nach § 24 Abs. 3 Nr. 3 SGB II? die was ist psychosoziale Betreuung bzw. welche leistungen fallen darunter Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 8049 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
Datum
18. Dezember 2014 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen

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Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 01.12.2014
Von
Kreisverwaltung Märkischer Kreis
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 01.12.2014
Datum
18. Dezember 2014 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen