Kreisverwaltung Märkischer Kreis: Aufgaben als Träger des Jobcenter MK
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Kreistagssitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 16.09.2014 stellte Herr Schmidt den Aufgabenbereich des Fachbereichs 7 - Gesundheit und Soziales - anhand einer PowerPoint-Präsentation vor und erläuterte die Tätigkeitsfelder der zugehörigen Fachdienste 70 bis 79 mit ihren wichtigsten Aufgaben (vgl. http://www.sitzungsdienst-maerkischer-kreis.de/bi2/to020.asp?TOLFDNR=1003628). In dieser PowerPoint-Präsentation (Link: http://www.sitzungsdienst-maerkischer-kreis.de/bi2/___tmp/tmp/45-181-136505101572/505101572/01011394/94-Anlagen/01/Anlage1-AufgabenbereichGesundheitundSoziales.pdf) steht auf S. 9 zum Bereich Soziales: "Aufgaben als Träger des Jobcenter (Gemeinsame Einrichtung)" Bitte erteilen Sie mir aus Auskunft, welche Aufgaben der
a.) der Märkische Kreis im Allgemeine und b.) der Fachdienst 77 Soziales des Fachbereichs Gesundheit und Soziales im Speziellen als Träger des Jobcenter Märkischer Kreis wahrnimmt.
Bitte beachten Sie folgendes:
Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.
Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes.
Allgemeines:
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum20. November 2014
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23. Dezember 2014
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0613 Therapeutische Geräte und Ausrüstungen
0613 01 – Elektrische und feinmechanische Gebrauchsgüter für die Gesundheitspflege
0613 011 – – Eigenanteile (Zuzahlungen) zu elektrischen und feinmechanischen Gebrauchsgütern für die Gesundheitspflege, deren Kosten nur teilweise von der gesetzlichen Sozialversicherung übernommen werden
0613 012 – – Elektrische und feinmechanische Gebrauchsgüter für die Gesundheitspflege, z.B. Massagegeräte, Bestrahlungsgeräte, Blutzucker- und Blutdruckmeßgeräte, Ultraschall-Kontaktlinsenreinigungsgeräte
0613 03 – Brillen, Brillengläser (ohne Sonnenbrillen mit optisch nicht bearbeiteten Gläsern)
0613 031 – – Eigenanteile (Zuzahlungen) zu Brillen, Brillengläsern, deren Kosten nur teilweise von der gesetzlichen Sozialversicherung übernommen werden
0613 032 – – Brillen, Brillengläser (ohne Sonnenbrillen mit optisch nicht bearbeiteten Gläsern), z.B. komplette Brillen, Brillenfassungen, Kontaktlinsen
0613 05 – Orthopädische Schuhe
0613 051 – – Eigenanteile (Zuzahlungen) zu orthopädischen Schuhen, deren Kosten nur teilweise von der gesetzlichen Sozialversicherung übernommen werden
0613 052 – – Orthopädische Schuhe
0613 07 – Andere therapeutische Geräte und Ausrüstungen (einschl. Miete dieser Erzeugnisse)
0613 071 – – Eigenanteile (Zuzahlungen) zu anderen therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, deren Kosten nur teilweise von der gesetzlichen Sozialversicherung übernommen werden
0613 072 – – Zahnersatz, Zahnprothesen, -spangen u.ä. (Materialkosten, ohne Anfertigungskosten)
0613 073 – – Orthopädische Erzeugnisse (ohne Zahnprothesen), z.B. Einlagen für Schuhe, Armprothesen, Beinprothesen, Bruchbänder
0613 079 – – Andere therapeutische Geräte und Ausrüstungen, z.B. Krankenfahrstühle und -betten, Gehstöcke
0613 09 – Reparaturen an therapeutischen Geräten und Ausrüstungen
0613 091 – – Eigenanteile (Zuzahlungen) zu Reparaturen an therapeutischen Geräten und Ausrüstungen, deren Kosten nur teilweise von der gesetzlichen Sozialversicherung übernommen werden
0613 092 – – Reparaturen an therapeutischen Geräten und Ausrüstungen
Quelle: Statistisches Bundesamt - IV E - Systematisches Verzeichnis der Einnahmen und Ausgaben der privaten Haushalte, Ausgabe 1998 (SEA 98), S. 128-129