Kreisverwaltung Märkischer Kreis: Selbsthilfegruppenförderung im Gesundheitswesen (2010-2014)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren vom Fachbereich,
laut der Richtlinie für die Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen (vgl. http http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/broschueren/fb1/Kreisrecht_Teil_5_14_02-07.pdf) des Märkischen Kreises begrüßt dieser die Gründung und die Aktivitäten von Selbsthilfegruppen im
Gesundheitswesen auf örtlicher Ebene. Zudem ist der Märkische Kreis bereit, das ehrenamtliche Engagement durch freiwillige Zuschüsse zu fördern. Diese Zuschüsse werden auf Antrag im Rahmen der Haushaltsmittel gewährt, wobei die Anträge jeweils bis zum 31. März eines jeden Jahres zu stellen sind. Vor dem Hintergrund beantrage ich elektronische Auskunft per E-Mail d.h. die Beantwortung der folgenden Fragen im Kontext der Selbsthilfegruppenförderung im Gesundheitswesen für die Jahre von 2010 bis 2014:
1.) Wie viele Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen sind auf dem Gebiet des Märkischen Kreises dem Märkischen Kreis per Oktober 2014 bekannt?
2.) Wie viele Anträge für die Gründung und die Aktivitäten von Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen auf örtlicher Ebene des Märkischen Kreises wurde in den Jahren 2010 bis 2014 gestellt? Bitte einzeln nach den Jahren 2010-2014 differenzieren und die Gesamtsumme für den genannten Zeitraum ausweisen.
3.) Wie viele Anträge für die Gründung und die Aktivitäten von Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen auf örtlicher Ebene des Märkischen Kreises wurde in den Jahren 2010 bis 2014 bewilligt? Bitte einzeln nach den Jahren 2010-2014 differenzieren und die Gesamtsumme für den genannten Zeitraum ausweisen.
4.) Wie hoch war die Gesamtsumme der bewilligten Zuschüsse in Euro? Bitte einzeln nach den Jahren 2010-2014 differenzieren und die Gesamtsumme für den genannten Zeitraum ausweisen.
5.) Wie hoch war die Durchschnittssumme der bewilligten Zuschüsse in Euro? Bitte einzeln nach den Jahren 2010-2014 differenzieren und die Gesamtsumme für den genannten Zeitraum ausweisen.
Bitte beachten Sie folgendes:
Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.
Gemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes.
Allgemeines:
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach § 5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
1.) Wie viele Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen sind auf dem Gebiet des Märkischen Kreises dem Märkischen Kreis per Oktober 2014 bekannt?
In 2014 haben 86 Selbsthilfegruppen einen Förderantrag gestellt und alle Förderanträge sind bewilligt worden.
2.) Wie viele Anträge für die Gründung und die Aktivitäten von Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen auf örtlicher Ebene des Märkischen Kreises wurden in den Jahren 2010 bis 2014 gestellt? Bitte einzeln nach den Jahren 2010-2014 differenzieren und die Gesamtsumme für den genannten Zeitraum ausweisen.
In 2010 stellten 73 Gruppen, in 2011 70 Gruppen, in 2012 71 Gruppen, in 2013 71 Gruppen, in 2014 86 Gruppen einen Antrag auf Förderung. In dem gesamten Zeitraum von 2010 – 2014 wurden also 371 Förderanträgen von Selbsthilfegruppen gestellt.
3.) Wie viele Anträge für die Gründung und die Aktivitäten von Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen auf örtlicher Ebene des Märkischen Kreises wurden in den Jahren 2010 bis 2014 bewilligt? Bitte einzeln nach den Jahren 2010-2014 differenzieren und die Gesamtsumme für den genannten Zeitraum ausweisen.
In 2010 stellten 73 Gruppen, in 2011 70 Gruppen, in 2012 71 Gruppen, in 2013 71 Gruppen, in 2014 86 Gruppen einen Antrag auf Förderung. In dem gesamten Zeitraum von 2010 – 2014 wurden also 371 Förderanträgen von Selbsthilfegruppen gestellt.
4.) Wie hoch war die Gesamtsumme der bewilligten Zuschüsse in Euro? Bitte einzeln nach den Jahren 2010-2014 differenzieren und die Gesamtsumme für den genannten Zeitraum ausweisen.
Seit 2002 wurden hierfür jedes Jahr 15.350 € als eine freiwillige Leistung des Märkischen Kreises bereitgestellt. Der Zuschuss wird jährlich neu berechnet.
5.) Wie hoch war die Durchschnittssumme der bewilligten Zuschüsse in Euro? Bitte einzeln nach den Jahren 2010-2014 differenzieren und die Gesamtsumme für den genannten Zeitraum ausweisen.
Es wurde jedes Jahr die zur Verfügung stehende Summe von 15.350 € auf die antragstellenden Gruppen aufgeteilt. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage eines Sockelbetrages (derzeit 150,00 €) und eines Erhöhungsbetrages (Restsumme durch Mitgliederanzahl) pro zu betreuendes Mitglieder aus dem Märkischen Kreis. Der Zuschuss wird jährlich neu berechnet.
Ergänzung Antragsteller zur Vervollständigung der Antwort:
Durchschnittssumme der bewilligten Zuschüsse in Euro:
Durchschnittssumme 2010: 210,27€ (15.350 € / 73 Selbsthilfegruppen)
Durchschnittssumme 2011: 219,21€ (15.350 € / 70 Selbsthilfegruppen)
Durchschnittssumme 2012: 216,20€ (15.350 € / 71 Selbsthilfegruppen)
Durchschnittssumme 2013: 216,20€ (15.350 € / 71 Selbsthilfegruppen)
Durchschnittssumme 2014: 178,59(15.350 € / 86 Selbsthilfegruppen)
Gesamtsumme der Durchschnittssummen: 1040,44€
Mittelwert von Gesamtsumme der Durchschnittswerte: 208,09€ (1040,44€ / 5)
6.) Wie hoch war der Sockelbetrag in den Jahren 2010-2014?
Der Sockelbetrag den jede Selbsthilfegruppe erhält, die einen fristgerechten Antragstellt und die Voraussetzungen der Richtlinien erfüllt, beträgt seit dem Jahr 2002 unverändert 150,00 Euro.
7.) Wie hoch war der durchschnittliche Erhöhungsbetrag in den Jahren 2010-2014?
Der Erhöhungsbetrag, den eine Selbsthilfegruppe pro zuschussberechtigtes Mitglied (betreutes Mitglied aus dem Märkischen Kreis) erhält, lag im Jahr
2010 bei 1,17 €
2011 bei 1,22 €
2012 bei 1,31 €
2013 bei 1,63 €
2014 bei 0,68 €.
8.) Sie schreiben zu Frage 5.) vom 12.10.2014: "Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage eines Sockelbetrages (derzeit 150,00 €) und eines Erhöhungsbetrages (Restsumme durch Mitgliederanzahl) pro zu betreuendes Mitglieder aus dem Märkischen Kreis." Wie wird diese Restsumme ermittelt? Etwa so: Restsumme = Gesamtbetrag - (Anzahl der antragstellenden Selbsthilfegruppen mal Sockelbetrag)?
Von der Fördersumme, insgesamt 15.350 €, erhält jede zuschussberechtige Selbsthilfegruppe 150, 00 €. Die verbleibende Restsumme wird durch Summe der zu betreuenden Mitglieder aller Selbsthilfegruppen aus dem Märkischen Kreis geteilt, dies ergibt den Erhöhungsbetrag den jede einzelne Selbsthilfegruppe pro zu betreuendes Mitglied erhält. In diesem Jahr waren es also mindestens 154,08 €, bestehend aus 150,00 € Sockelbetrag plus 4,08 € (6 Mindestmitgliederzahl x 0,68 €).
Anfrage erfolgreich
-
Datum12. Oktober 2014
-
14. November 2014
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!