Kreuzerlass in Behörden
Anfrage an:
Bayerische Staatskanzlei
Auf welcher Rechtsgrundlage fußt der Erlass des bayerischen MP Markus Söder, sämtliche Behörden in Bayern mit einem Kreuz auszustatten? Welche Sanktion drohen, wenn Amtsstellen diesem Zwang nicht nachkommen, und wo sind diese Sanktionen einsehbar?
Anfrage erfolgreich
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Datum1. Mai 2018
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31. Mai 2018
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Ein "normaler Behördendialog" sollte idealerweise ein Transparenzgesetz wie in Hamburg sein und keine Insellösungen jeder Behörde einzeln, noch dazu schlecht programmiert und nicht durchsuchbar, wie es vor dem unverzichtbaren Engagement der gemeinnützigen Open Knowledge Foundation leider Gang und Gebe war in Deutschland.