Kreuzimpfung mit Novavax

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Ab dem 21. Februar wird der neue Impfstoff Novavax in Deutschland für Grundimmunisierungen verfügbar sein.
Für Mitarbeiter aus dem Gesudheitswesen, die sich lieber mit einem solchen 'klassischen' Impfstoff immunisieren würden, kommt das zu spät, um die gesetzliche Frist bis zum 15. März einzuhalten.
Wäre eine Kreuzimpfung eine mögliche Alternative, z.B. die erste Impfung Biontech, die zweite Impfung Novavax? Dazu gibt es zB Aussagen des Epidemologen Prof. Timo Ulrichs im TV, dass es "auf jeden Fall möglich" sei:
https://www.rtl.de/cms/totimpfstoff-novavax-als-zweitimpfung-geht-das-4899842.html
oder auch Studien aus UK:
https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/kreuzimpfungen-bestimmte-kombinationen-fuehren-zu-besserer-immunantwort-a-4c8e527d-8433-4e31-ad9f-4e9f03ad0dbb

Wird eine solche Kreuzimpfung vom RKI/der STIKO anerkannt?

Ich bitte um eine zeitnahe Antwort.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    2. März 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ab dem 21. Februa…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kreuzimpfung mit Novavax [#239292]
Datum
31. Januar 2022 12:07
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ab dem 21. Februar wird der neue Impfstoff Novavax in Deutschland für Grundimmunisierungen verfügbar sein. Für Mitarbeiter aus dem Gesudheitswesen, die sich lieber mit einem solchen 'klassischen' Impfstoff immunisieren würden, kommt das zu spät, um die gesetzliche Frist bis zum 15. März einzuhalten. Wäre eine Kreuzimpfung eine mögliche Alternative, z.B. die erste Impfung Biontech, die zweite Impfung Novavax? Dazu gibt es zB Aussagen des Epidemologen Prof. Timo Ulrichs im TV, dass es "auf jeden Fall möglich" sei: https://www.rtl.de/cms/totimpfstoff-novavax-als-zweitimpfung-geht-das-4899842.html oder auch Studien aus UK: https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/kreuzimpfungen-bestimmte-kombinationen-fuehren-zu-besserer-immunantwort-a-4c8e527d-8433-4e31-ad9f-4e9f03ad0dbb Wird eine solche Kreuzimpfung vom RKI/der STIKO anerkannt? Ich bitte um eine zeitnahe Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239292/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 31.01.2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 31.01.2022
Datum
1. Februar 2022 16:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0118. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 31.01.2022 (Unser Zeichen: (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0118) Sehr Antragsteller/in vielen Dank…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 31.01.2022 (Unser Zeichen: (Unser Zeichen: 2.13.04/0004#0118)
Datum
1. März 2022 11:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage vom 31.01.2022, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass es sich bei der STIKO um ein un­ab­hängiges Experten­gremium handelt, dessen Tätig­keit von der Ge­schäfts­stelle im Fach­gebiet Impf­prävention des Robert Koch-Instituts (RKI) koordiniert und bei­spiels­weise durch systematische Analysen der Fach­literatur unter­stützt wird (siehe hierzu https://www.rki.de/DE/Content/Kommiss...). Sämtliche dem RKI zu Ihrer Anfrage vorliegenden amtlichen Informationen i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 2 Nr. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sind zu dem i.S.d. § 9 Abs. 3 IFG öffentlich zugänglich: Die 19-Impfempfehlung der STIKO zu Novavax nebst der wissenschaftliche Begründung findet sich hier: https://www.rki.de/DE/Content/Kommiss...), sowie weiterführende Informationen und Links auf der Webseite zum Thema COVID-19 und Impfen hier: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV...). Wir bitten Sie diese öffentlich zugänglichen Informationen selbsttätig abzurufen. Einen darüberhinausgehenden Anspruch auf Informationsbeschaffung oder Stellungnahme zu konkreten Fragestellungen gewährt das IFG nicht. Wir danken für Ihr Verständnis und senden freundliche Grüße