Kreuzungen nach niederländischem Vorbild

Anfrage an: Stadt Lingen

1. Wie bewertet die Stadt das Konzept „Geschützte Kreuzungen nach niederländischem Vorbild“? https://bw.adfc.de/artikel/kreuzung
2. Wie viele bestehende Kreuzungen entsprechen aktuell diesem Konzept?
3. Wie viele der bestehenden Kreuzungen sollen nach diesem Konzept umgebaut werden? Wenn ja, welche?
4. Werden neue Kreuzungen nach diesem Konzept gebaut?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Hanna Schmidt
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems), Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG)…
An Stadt Lingen Details
Von
Hanna Schmidt
Betreff
Kreuzungen nach niederländischem Vorbild [#296447]
Datum
6. Januar 2024 20:10
An
Stadt Lingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Lingen (Ems), Umweltinformationsgesetz Niedersachsen (NUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie bewertet die Stadt das Konzept „Geschützte Kreuzungen nach niederländischem Vorbild“? https://bw.adfc.de/artikel/kreuzung 2. Wie viele bestehende Kreuzungen entsprechen aktuell diesem Konzept? 3. Wie viele der bestehenden Kreuzungen sollen nach diesem Konzept umgebaut werden? Wenn ja, welche? 4. Werden neue Kreuzungen nach diesem Konzept gebaut?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Lingen (Ems) (Informationsfreiheitssatzung Lingen). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen Hanna Schmidt Anfragenr: 296447 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296447/ Postanschrift Hanna Schmidt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hanna Schmidt

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