Kriegshandlungen im Gazastreifen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Informationen zu folgenden Fragen zu:
1. Dokumente, insbesondere Vermerke, Berichte und Presseerklärungen, in denen das "Auswärtige Amt" von Verletzungen des Völkerrechts bei israelischen Angriffen auf den Gaza-Streifen spricht. Falls solche nicht existieren: Wie ist die korrekte Bezeichnung für den kriegerischen Einsatz gegen zivile Infrastruktur, gegen Zivilisten, die Blockade von Lebensmitteln, Energie und humanitäre Hilfe sowie die Aufforderung an Zivilisten Gebiete zu räumen oder das Land zu verlassen?
2. Wie konkret schätzt das AA / die Bundesregierung die israelischen Kriegshandlungen aus völkerrechtlicher Sicht ein? Hat das AA Hinweise auf Kriegsverbrechen dokumentiert?
3. Schreiben an den GBA zu diesem Thema. Wurde der Generalbundesanwalt in den Fall der israelischen Kriegshandlungen eingeschaltet? Ist für die Zukunft die Einschaltung des GBA geplant? Im Falle eines Ermittlungsverfahrens des GBA: Wie schätzt das AA die Erfolgsaussichten ein? Falls nein: Warum wird der GBA im Falle Hamas tätig, jedoch nicht im Falle Israel?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum1. November 2023
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5. Dezember 2023
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