Kriegshandlungen im Gazastreifen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Informationen zu folgenden Fragen zu:

1. Dokumente, insbesondere Vermerke, Berichte und Presseerklärungen, in denen das "Auswärtige Amt" von Verletzungen des Völkerrechts bei israelischen Angriffen auf den Gaza-Streifen spricht. Falls solche nicht existieren: Wie ist die korrekte Bezeichnung für den kriegerischen Einsatz gegen zivile Infrastruktur, gegen Zivilisten, die Blockade von Lebensmitteln, Energie und humanitäre Hilfe sowie die Aufforderung an Zivilisten Gebiete zu räumen oder das Land zu verlassen?
2. Wie konkret schätzt das AA / die Bundesregierung die israelischen Kriegshandlungen aus völkerrechtlicher Sicht ein? Hat das AA Hinweise auf Kriegsverbrechen dokumentiert?
3. Schreiben an den GBA zu diesem Thema. Wurde der Generalbundesanwalt in den Fall der israelischen Kriegshandlungen eingeschaltet? Ist für die Zukunft die Einschaltung des GBA geplant? Im Falle eines Ermittlungsverfahrens des GBA: Wie schätzt das AA die Erfolgsaussichten ein? Falls nein: Warum wird der GBA im Falle Hamas tätig, jedoch nicht im Falle Israel?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Informationen zu folgenden Fragen zu: 1. Dokumente,…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriegshandlungen im Gazastreifen [#291483]
Datum
1. November 2023 22:11
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Informationen zu folgenden Fragen zu: 1. Dokumente, insbesondere Vermerke, Berichte und Presseerklärungen, in denen das "Auswärtige Amt" von Verletzungen des Völkerrechts bei israelischen Angriffen auf den Gaza-Streifen spricht. Falls solche nicht existieren: Wie ist die korrekte Bezeichnung für den kriegerischen Einsatz gegen zivile Infrastruktur, gegen Zivilisten, die Blockade von Lebensmitteln, Energie und humanitäre Hilfe sowie die Aufforderung an Zivilisten Gebiete zu räumen oder das Land zu verlassen? 2. Wie konkret schätzt das AA / die Bundesregierung die israelischen Kriegshandlungen aus völkerrechtlicher Sicht ein? Hat das AA Hinweise auf Kriegsverbrechen dokumentiert? 3. Schreiben an den GBA zu diesem Thema. Wurde der Generalbundesanwalt in den Fall der israelischen Kriegshandlungen eingeschaltet? Ist für die Zukunft die Einschaltung des GBA geplant? Im Falle eines Ermittlungsverfahrens des GBA: Wie schätzt das AA die Erfolgsaussichten ein? Falls nein: Warum wird der GBA im Falle Hamas tätig, jedoch nicht im Falle Israel? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291483/
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.11.2023 (Kriegshandlungen im Gazastreifen); Vg. 435-2023
Datum
2. November 2023 08:54
Status
Warte auf Antwort
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7,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Bitte teilen Sie uns noch Ihre zustellungsfähige Postanschrift mit, da ein rechtsbehelfsfähiger Bescheid zu erstellen sein wird. Es muss sich hierbei um eine inländischen (deutsche) Postanschrift handeln. Alternativ können Sie einen Zustellungsbevollmächtigten nebst Postanschrift in Deutschland bestimmen. Das Auswärtige Amt wird sich sodann bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite „FragDenStaat" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Sollte mir bis zum 16. November 2023 keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass an der Weiterverfolgung des Antrags kein Interesse mehr besteht. Ich würde das Verfahren dann gebührenfrei einstellen. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Reaktion. Gebühren dürften meines Erachtens nicht entstehen, da Frage 1 …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.11.2023 (Kriegshandlungen im Gazastreifen); Vg. 435-2023 [#291483]
Datum
2. November 2023 09:52
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Reaktion. Gebühren dürften meines Erachtens nicht entstehen, da Frage 1 durch eine einfach Suche in Ihrem Dokumentenmanagementsystem nach den Begriffen "Verletzung Völkerrecht" und "Verstoß Völkerrecht" erledigt ist. Frage 2 ist durch eine mündliche Auskunft der zuständigen Abteilung ebenfalls in wenigen Minuten geklärt. Frage 3 erfordert ebenfalls lediglich eine Stichwortsuche (die zuständige Abteilung dürfte zu dem ebenfalls mündlich Auskunft an Sie erteilen können). Mir reicht im Übrigen, wie gesagt, die Information über entsprechende Dokumente in den Fragestellungen. Kopien sind nicht nötig. Ich möchte Sie darauf Hinweisen, dass das AA eine ähnlich gelagerte, die ich nahezu übernommen habe und lediglich im Kontext angepasst habe, kostenfrei beantwortet hat (Anfrage #17079 auf FragDenStaat). Können Sie unter diesen konkretisieren Prämissen eine Schätzung vornehmen, ob überhaupt Kosten entstehen und falls ja, in welcher Höhe? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291483 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291483/

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Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit Ihrem Antrag vom 01.11.2023 bitten…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.11.2023 (Kriegshandlungen im Gazastreifen); Vg. 435-2023
Datum
21. November 2023 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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2,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit Ihrem Antrag vom 01.11.2023 bitten Sie u. a. um Dokumente, insbesondere Vermerke, Berichte und Presseerklärungen, in denen das "Auswärtige Amt" von Verletzungen des Völkerrechts bei israelischen Angriffen auf den Gaza-Streifen spricht, sowie um ein Schreiben an den GBA zu diesem Thema. Mit Ihrer nachstehenden Zuschrift vom 02.11.2023 erklären Sie nunmehr: Mir reicht im Übrigen, wie gesagt, die Information über entsprechende Dokumente in den Fragestellungen. Kopien sind nicht nötig. Das IFG ist auf die Herausgabe konkreter, bereits zum Zeitpunkt der Antragsstellung vorliegender, amtlicher Informationen gerichtet. Ist der Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen zu allgemein gehalten oder nicht hinreichend eindeutig bestimmt, kann der Antrag abgelehnt werden. Ich gebe Ihnen daher zunächst die Gelegenheit, Ihre Anfrage zu konkretisieren. Desweiteren bitte ich Sie, wie bereits mit meiner Eingangsbestätigung vom 02.11. d. J. erbeten, um Mitteilung Ihrer zustellungsfähigen Postanschrift. Erst dann werde ich die von Ihrer Anfrage betroffenen Arbeitseinheiten im Hause mit Ihrer Anfrage befassen können. Sollte sich dann herausstellen, dass für die Beantwortung Ihrer Anfrage eine Gebühr zu erheben wäre, würde ich Sie vor einer gebührenpflichtigen Bescheidung informieren und insoweit um die Überlassung einer Gebührenübernahmeerklärung bitten. Sollten mir die erbetenen Informationen (Konkretisierung und Postanschrift) nicht bis zum 30. November 2023 vorliegen, gehe ich davon aus, dass an der Weiterverfolgung des Antrags kein Interesse mehr besteht. Ich würde das Verfahren dann gebührenfrei einstellen. Mit freundlichen Grüßen