Kriegsschulden

Hat die Bundesrepublik im Jahre 2024 noch Reparationszahlungen aus dem 2. Weltkrieg zu tätigen? Wie hoch sind die restlichen Forderungen?

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  • Datum
    9. April 2024
  • Frist
    11. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hat die Bundesrepublik im Jahre 2024 …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriegsschulden [#305524]
Datum
9. April 2024 21:06
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat die Bundesrepublik im Jahre 2024 noch Reparationszahlungen aus dem 2. Weltkrieg zu tätigen? Wie hoch sind die restlichen Forderungen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305524/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Ihre Anfrage vom 9. April 2024, Reparationszahlungen aus dem 2. Weltkrieg (V B 3 - PR 1200/24/10056) Sehr <<…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage vom 9. April 2024, Reparationszahlungen aus dem 2. Weltkrieg (V B 3 - PR 1200/24/10056)
Datum
16. April 2024 14:52
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2024-0349949.pdf
585,2 KB
hinweisedatenschutzifg-uig-vig.pdf
204,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> das anliegende Schreiben nebst Anlage erhalten Sie zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Finanzen
Anfrage << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> vom 9. April 2024, Reparationszahlun…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Anfrage << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> vom 9. April 2024, Reparationszahlungen aus dem 2. Weltkrieg (V B 3 - PR 1200/24/10056)
Datum
17. April 2024 13:26
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2024-0349949-abdruck.pdf
586,3 KB
kriegsschulden305524.eml
7,5 KB
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium der Finanzen. Ihre Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024 noch Reparationszahlungen aus dem 2. Weltkrieg leistet und wie hoch die restlichen Forderungen sind, beantworte ich wie folgt: Die Bundesrepublik Deutschland leistet keine Reparationszahlungen. Durch das Londoner Schuldenabkommen von 1953 wurde eine Prüfung der aus dem Zweiten Weltkrieg herrührenden Forderungen von Staaten, die sich mit Deutschland im Kriegszustand befanden oder deren Gebiet von Deutschland besetzt war, bis zur endgültigen Regelung der Reparationsfrage zurückgestellt. Dieses Moratorium ist durch den „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ („Zwei-plus-Vier-Vertrag“) vom 12. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 1318 ff.) gegenstandslos geworden. Für die Bundesregierung ist die Reparationsfrage rechtlich und politisch abgeschlossen. Darüber hinaus und unabhängig von völkerrechtlichen Reparationsleistungen hat die Bundesrepublik Deutschland aufgrund einer Vielzahl von gesetzlichen und anderen Regelungen (z.B. Bundesentschädigungsgesetz, Bundesrückerstattungsgesetz, NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz) Wiedergutmachungsleistungen bis zum Stand 31.12.2023 in Höhe von 83,6 Mrd. Euro erbracht. Nähere Angaben dazu finden Sie in der Broschüre „Entschädigung von NS-Unrecht“, die auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen unter dem Link www.bundesfinanzministerium.de/Wiedergutmachung<http://www.bundesfinanzministerium.de/Wiedergutmachung>. abrufbar ist. Mit freundlichen Grüßen