Kriminalisierung von sogenannten Stalleinbrüchen

Im gemeinsamen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (siehe S. 86, Zeile 4014) wurde vereinbart: "Wir wollen Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden."

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat seit ihrem Amtsantritt des öfteren dieses Thema offensiv angesprochen, so unter anderem in einem Interview mit dem "Mittelstandsmagazin" am 03.09.18 (siehe: https://www.bmel.de/SharedDocs/Interviews/2018/2018-08-28-Mittelstandsmagazin.html).

In einem Artikel - DIE ZEIT Nr. 32/2018, 2. August 2018 - wird folgendes berichtet:
Die ZEIT hätte mit der Ministerin gern über ihre Position zu den Aktionen der Tierschützer gesprochen. <...> ...auf die vereinbarten schriftlichen Fragen gibt sie keine Antwort. Stattdessen antwortet eine ihrer Pressesprecherinnen: Verantwortlich sei das Justizministerium.
(Quelle: https://www.zeit.de/2018/32/stalleinbrueche-koalitionsvertrag-regierung-bestrafung).

Ich bitte um Mitteilung des aktuellen Sachstandes zur effektiveren Ahndung von Stalleinbrüchen.
Ich bitte ebenso um Übersendung der vom BMEL und/oder der Bundeslandwirtschaftsministerin hierzu gefertigten Anträge, Stellungnahmen und Initiativen, des zwischen BMEL und dem Bundesministerium für Justiz geführten Schriftwechsels.

Vielen Dank!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. September 2019
  • Frist
    11. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im gemeinsamen Koal…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriminalisierung von sogenannten Stalleinbrüchen [#166097]
Datum
7. September 2019 23:51
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im gemeinsamen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (siehe S. 86, Zeile 4014) wurde vereinbart: "Wir wollen Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden." Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat seit ihrem Amtsantritt des öfteren dieses Thema offensiv angesprochen, so unter anderem in einem Interview mit dem "Mittelstandsmagazin" am 03.09.18 (siehe: https://www.bmel.de/SharedDocs/Interviews/2018/2018-08-28-Mittelstandsmagazin.html). In einem Artikel - DIE ZEIT Nr. 32/2018, 2. August 2018 - wird folgendes berichtet: Die ZEIT hätte mit der Ministerin gern über ihre Position zu den Aktionen der Tierschützer gesprochen. <...> ...auf die vereinbarten schriftlichen Fragen gibt sie keine Antwort. Stattdessen antwortet eine ihrer Pressesprecherinnen: Verantwortlich sei das Justizministerium. (Quelle: https://www.zeit.de/2018/32/stalleinbrueche-koalitionsvertrag-regierung-bestrafung). Ich bitte um Mitteilung des aktuellen Sachstandes zur effektiveren Ahndung von Stalleinbrüchen. Ich bitte ebenso um Übersendung der vom BMEL und/oder der Bundeslandwirtschaftsministerin hierzu gefertigten Anträge, Stellungnahmen und Initiativen, des zwischen BMEL und dem Bundesministerium für Justiz geführten Schriftwechsels. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z5 750/2019 Sehr << Antrag…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Kriminalisierung von sogenannten Stalleinbrüchen [#166097]
Datum
1. Oktober 2019 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z5 750/2019 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren nachstehenden Antrag vom 7. September 2019 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teile ich Ihnen mit, dass hierzu im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) keine amtlichen Informationen vorliegen. Eine systematische Befassung mit dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv zu ahnden, hat bisher wegen anderer vordringlicher Projekte nicht stattgefunden. Bisher wurden hierzu lediglich Gerichtsentscheidungen und Medienberichte zum Thema gesammelt. Anträge, Stellungnahmen und Initiativen der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft oder ihres Ministeriums oder Schriftwechsel mit dem BMJV zur Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag gibt es noch nicht. Mit freundlichen Grüßen