Kriminalitätsbelastete Orte in Ostfildern und Esslingen (Januar 2024)
Anfrage an:
Polizeipräsidium Reutlingen
- Lage der sog. gefährlichen oder verrufenen Orte i.S.d. § 27 Abs. 1
Nr. 3 PoIG BW in Ostfildern und Esslingen (Stand: Februar 2024).
- Art der Straftaten, die zur Einrichtung des jeweiligen Kriminalitätsschwerpunkts geführt haben.
- Weitere Orte an denen die Polizei (regelmäßig) verdachtsunabhängige Personenkontrolle im Stadtgebiet Ostfildern durchführt
Anfrage erfolgreich
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Datum5. Februar 2024
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7. März 2024
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