Kriminalitätsbelastete Orte in Ostfildern und Esslingen (Januar 2024)

- Lage der sog. gefährlichen oder verrufenen Orte i.S.d. § 27 Abs. 1
Nr. 3 PoIG BW in Ostfildern und Esslingen (Stand: Februar 2024).

- Art der Straftaten, die zur Einrichtung des jeweiligen Kriminalitätsschwerpunkts geführt haben.

- Weitere Orte an denen die Polizei (regelmäßig) verdachtsunabhängige Personenkontrolle im Stadtgebiet Ostfildern durchführt

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Lage der sog. gefährlichen oder …
An Polizeipräsidium Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriminalitätsbelastete Orte in Ostfildern und Esslingen (Januar 2024) [#299249]
Datum
5. Februar 2024 07:59
An
Polizeipräsidium Reutlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Lage der sog. gefährlichen oder verrufenen Orte i.S.d. § 27 Abs. 1 Nr. 3 PoIG BW in Ostfildern und Esslingen (Stand: Februar 2024). - Art der Straftaten, die zur Einrichtung des jeweiligen Kriminalitätsschwerpunkts geführt haben. - Weitere Orte an denen die Polizei (regelmäßig) verdachtsunabhängige Personenkontrolle im Stadtgebiet Ostfildern durchführt
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299249/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Reutlingen
Antwort Es gibt keine entsprechenden Orte
Von
Polizeipräsidium Reutlingen
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
6. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
789,3 KB
Es gibt keine entsprechenden Orte

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AW: LIFG 299249 [#299249] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Die entsprechende…
An Polizeipräsidium Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: LIFG 299249 [#299249]
Datum
4. März 2024 13:15
An
Polizeipräsidium Reutlingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Die entsprechenden Stellen habe ich wie gewünscht geschwärzt. Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche, mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299249/

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