Kriminalitätsschwerpunkte i.S.d. Art. 13 PAG im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West

Mein Anliegen:

Über welche Straßen und Plätze erstrecken sich im Zuständigkeitsbereich des Präsidiums Schwaben Süd/West derzeit gefährliche Orte nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 a PAG (Polizeiaufgabengesetz), also Orte bei denen auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, daß dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder sich Straftäter verbergen (bitte unter Aufschlüsselung unter konkreter Beschreibung des Umfangs der betroffenen Straße oder des Platzes)?

In anderen Bundesländer stehen diese Informationen öffentlich zur Verfügung, wie etwa in Berlin, siehe:
https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/fakten-hintergruende/artikel.1078268.php

Es besteht ein berechtigtes Interesse an einer solchen Auskunft, denn es liegt im allgemeinen Interesse eines jeden Bürgers zu erfahren, an welchen Orten in Bayern die Polizei erweiterte Eingriffsbefugnisse besitzt, und dort daher mit verdachtsunabhängigen Personenkontrollen zu rechnen ist.

Zudem liegt es im Interesse des Antragsstellers zu erfahren, an welchen Orten mit einer höheren Kriminalitätsbelastung und einem erhöhten Sicherheitsrisiko zu rechnen ist.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. April 2023
  • Frist
    26. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Polizeipräsidium Schwaben Süd/West Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriminalitätsschwerpunkte i.S.d. Art. 13 PAG im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West [#277051]
Datum
23. April 2023 20:16
An
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mein Anliegen:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Über welche Straßen und Plätze erstrecken sich im Zuständigkeitsbereich des Präsidiums Schwaben Süd/West derzeit gefährliche Orte nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 a PAG (Polizeiaufgabengesetz), also Orte bei denen auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, daß dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, sich Personen ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis treffen oder sich Straftäter verbergen (bitte unter Aufschlüsselung unter konkreter Beschreibung des Umfangs der betroffenen Straße oder des Platzes)?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> In anderen Bundesländer stehen diese Informationen öffentlich zur Verfügung, wie etwa in Berlin, siehe:<< Antragsteller:in >> https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/fakten-hintergruende/artikel.1078268.php<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Es besteht ein berechtigtes Interesse an einer solchen Auskunft, denn es liegt im allgemeinen Interesse eines jeden Bürgers zu erfahren, an welchen Orten in Bayern die Polizei erweiterte Eingriffsbefugnisse besitzt, und dort daher mit verdachtsunabhängigen Personenkontrollen zu rechnen ist. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Zudem liegt es im Interesse des Antragsstellers zu erfahren, an welchen Orten mit einer höheren Kriminalitätsbelastung und einem erhöhten Sicherheitsrisiko zu rechnen ist.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277051/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
Ihre Anfrage Polizeipräsidium Schwaben Süd/West Präsidialbüro – Pressestelle Sehr << Antragsteller:in >&…
Von
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
10. Mai 2023 15:33
Status
Warte auf Antwort
image001.png
178 Bytes


Polizeipräsidium Schwaben Süd/West Präsidialbüro – Pressestelle Sehr << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihre Anfrage an das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West. Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir auf Ihre Anfrage keine Auskunft erteilen können, da wir Rechtsangelegenheiten grundsätzlich mit dem tatsächlich betroffenen Personenkreis erörtern, sofern das erforderlich sein sollte. Können Sie nicht geltend machen, von einer entsprechenden Maßnahme (also beispielsweise einer Personenkontrolle an einem solchen gefährlichen Ort) betroffen gewesen zu sein, haben Sie als Privatperson keinen allgemeinen Auskunftsanspruch gegenüber dem Polizeipräsidium Schwaben Süd/West. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags. Unter https://www.lawblog.de/archiv…
An Polizeipräsidium Schwaben Süd/West Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BayDSG-Antrag "Kriminalitätsschwerpunkte i.S.d. Art. 13 PAG im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West [#277051]" [#277051]
Datum
10. Mai 2023 22:23
An
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags. Unter https://www.lawblog.de/archives/2023/04/26/quittung-bei-polizeikontrolle/ heißt es am 26.4.2023 dazu: " Quittung bei Polizeikontrolle Bei Personenkontrollen soll die Bundespolizei Betroffenen künftig eine „Quittung“ ausstellen müssen. Dies ist Teil einer Reform des Bundespolizeigesetzes, auf das sich die Ampelkoalition geeinigt hat. Die Quittungspflicht soll in erster Linie Racial Profiling verhindern. Allerdings wird die Vorschrift natürlich für jedermann gelten. Das bedeutet, dass man nach einer Personenkontrolle eine Bestätigung mit Uhrzeit, Ort, Aktenzeichen und Grund der Kontrolle verlangen kann. Damit haben Betroffene eine bessere Möglichkeit, Beschwerden einzulegen. In Bremen ist die Polizei schon seit einiger Zeit verpflichtet, solche Quittungen zu erteilen. Die Nachfrage soll sich zwar noch in Grenzen halten, aber das Projekt ist gerade erst angelaufen. Ich kann unabhängig davon immer nur raten, nach einer zweifelhaften Kontrolle, dazu gehört auch die Durchsuchung des Rucksacks/Gepäcks oder des Wagens, auf einem Beleg zu bestehen (wie in § 107 StPO auch vorgeschrieben), damit es später nicht heißt, wir wissen von nichts. Im Zweifel mal nach dem Vorgesetzten fragen und auf die erwähnte Vorschrift hinweisen – das hilft durchaus. " Bekäme ich dann auf Nachfrage von Ihren Kolleg:Innen auch einen "Beleg" ? Oder wie müsste ich nachweisen, von einer entsprechenden Maßnahme (also beispielsweise einer Personenkontrolle an einem solchen gefährlichen Ort) betroffen gewesen zu sein ? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277051/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West Präsidialbüro – Pressestelle Sehr << Antragsteller:in >> Ein ents…
Von
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
Betreff
AW: BayDSG-Antrag "Kriminalitätsschwerpunkte i.S.d. Art. 13 PAG im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West [#277051]" [#277051]
Datum
11. Mai 2023 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
178 Bytes


Polizeipräsidium Schwaben Süd/West Präsidialbüro – Pressestelle Sehr << Antragsteller:in >> Ein entsprechender Beleg ist bei der Bayerischen Polizei nicht vorgesehen. Sie haben die Möglichkeit, sich im Anschluss an die Kontrolle nach der Rechtsgrundlage zu erkundigen, mindestens aber den Zeitpunkt und den Ort der Kontrolle festhalten und mit diesen konkreten Angaben hinterher mündlich oder schriftlich bei einer Polizeidienststelle im Rahmen des Art. 65 des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes eine entsprechende Auskunft verlangen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antrag…
An Polizeipräsidium Schwaben Süd/West Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BayDSG-Antrag "Kriminalitätsschwerpunkte i.S.d. Art. 13 PAG im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West [#277051]" [#277051]
Datum
12. Mai 2023 09:22
An
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277051/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>