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Kriminalitätsbelastete Orte in den Städten Waiblingen, Backnang und Schorndorf

-Eine Liste aller „kriminalitäts belasteter Orte” in den Städten Waiblingen, Backnang und Schorndorf, wie sie in §26 Abs. 1 Nr. 2 PolG bezeichnet werden, samt den in den letzten 5 Jahren begangenen Straftaten in diesen Bereichen, tabellarisch nach Ort, Art und Anzahl der Straftat, aufgelistet.
-Eine Auflistung aller an diesen Orten fest installierten Videokameras, aufgeschlüsselt nach Hersteller und Typ.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2019
  • Frist
    8. August 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Eine…
An Polizeipräsidium Aalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriminalitätsbelastete Orte in den Städten Waiblingen, Backnang und Schorndorf [#154738]
Datum
9. Juli 2019 11:43
An
Polizeipräsidium Aalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Eine Liste aller „kriminalitäts belasteter Orte” in den Städten Waiblingen, Backnang und Schorndorf, wie sie in §26 Abs. 1 Nr. 2 PolG bezeichnet werden, samt den in den letzten 5 Jahren begangenen Straftaten in diesen Bereichen, tabellarisch nach Ort, Art und Anzahl der Straftat, aufgelistet. -Eine Auflistung aller an diesen Orten fest installierten Videokameras, aufgeschlüsselt nach Hersteller und Typ.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Aalen
Sehr geehrte<Information-entfernt> ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird beim Referat Recht und Dat…
Von
Polizeipräsidium Aalen
Betreff
AW: Kriminalitätsbelastete Orte in den Städten Waiblingen, Backnang und Schorndorf
Datum
10. Juli 2019 13:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird beim Referat Recht und Datenschutz unter Az.: 0590.0-399/19 bearbeitet. Sie erhalten baldmöglichst eine Antwort auf ihre Anfrage. Markus Abele Polizeioberkommissar Polizeipräsidium Aalen Recht und Datenschutz Böhmerwaldstraße 20 73431 Aalen E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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Polizeipräsidium Aalen
Sehr geehrte<Information-entfernt> im Bereich des Polizeipräsidiums Aalen gibt es keine Bereiche welche als…
Von
Polizeipräsidium Aalen
Betreff
Kriminalitätsbelastete Orte in den Städten Waiblingen, Backnang und Schorndorf
Datum
26. Juli 2019 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> im Bereich des Polizeipräsidiums Aalen gibt es keine Bereiche welche als gefährliche Orte im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 2 PolG eingestuft werden. Eine polizeiliche Videoüberwachung findet nicht statt. Statistisch belegbare Angaben zu der jeweiligen Anzahl aller Straftaten in den letzten 5 Jahren können ohne eine zeitaufwendige Auswertung nicht gemacht werden. Einige der von Ihnen angefragten Daten sind darüber hinaus aus jedermann zugänglichen Quellen, wie z. B. der PKS, zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.