Kriminalitätsbelastete Orte in Ostfildern und Esslingen

Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Lage der sogenannten "Kriminalitätsschwerpunkte" (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 PolG) in Ostfildern und Esslingen (Stand: Mai 2021).

- Art der Straftaten, die zur Einrichtung des jeweiligen Kriminalitätsschwerpunkts geführt haben.

Ich möchte eine Umgehung der Auskuntspflicht, mit dem Argument, dass eine Veröffentlichung der angefragten Orte zur Verlagerung von Straftaten führe könnte, verbeugen. In den letzen Jahren veröffentlichen immer mehr Polizeipräsidien die Orte eingenstädig auf ihrer Website. Die Polizeipräsidien Stuttgart, Ludwigsburg und Aalen antworteten bereits in der Vergangenheit auf ebendiese Anfragen.
Da an kriminalitätsbelastete Orte Bürgerrechte eingeschränkt werden, muss die Öffentlichkeit über solche Einschränkungen informiert weden. Nur so kann sich der Bürger im Falle eine Kontrolle dem Gesetz beugen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2021
  • Frist
    5. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Lage der sogenannten &…
An Polizeipräsidium Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriminalitätsbelastete Orte in Ostfildern und Esslingen [#219641]
Datum
2. Mai 2021 15:06
An
Polizeipräsidium Reutlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Lage der sogenannten "Kriminalitätsschwerpunkte" (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 PolG) in Ostfildern und Esslingen (Stand: Mai 2021). - Art der Straftaten, die zur Einrichtung des jeweiligen Kriminalitätsschwerpunkts geführt haben. Ich möchte eine Umgehung der Auskuntspflicht, mit dem Argument, dass eine Veröffentlichung der angefragten Orte zur Verlagerung von Straftaten führe könnte, verbeugen. In den letzen Jahren veröffentlichen immer mehr Polizeipräsidien die Orte eingenstädig auf ihrer Website. Die Polizeipräsidien Stuttgart, Ludwigsburg und Aalen antworteten bereits in der Vergangenheit auf ebendiese Anfragen. Da an kriminalitätsbelastete Orte Bürgerrechte eingeschränkt werden, muss die Öffentlichkeit über solche Einschränkungen informiert weden. Nur so kann sich der Bürger im Falle eine Kontrolle dem Gesetz beugen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219641/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Polizeipräsidium Reutlingen
Antwort
Von
Polizeipräsidium Reutlingen
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
10. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
343,4 KB