Kriminalitätsbelastete Orte

Eine Liste aller Kriminogenen/Kriminalitätsbelasteten Orte der Städte:
-Essen
-Duisburg
-Oberhausen
-Mülheim an der Ruhr

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Januar 2018
  • Frist
    16. März 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriminalitätsbelastete Orte [#26249]
Datum
23. Januar 2018 18:59
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller Kriminogenen/Kriminalitätsbelasteten Orte der Städte: -Essen -Duisburg -Oberhausen -Mülheim an der Ruhr
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IM NRW Referat 402 Az. 402-30.01. Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres IFG-Antrag…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr IFG Antrag zu Kriminalitätsbelastete Orte
Datum
28. Februar 2018 09:53
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,1 KB


IM NRW Referat 402 Az. 402-30.01. Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres IFG-Antrages vom 10.2.2018. Es ist beabsichtigt, Ihren Antrag abzulehnen, da die von Ihnen beantragten Informationen zu kriminogenen/kriminalitätsbelasteten Orten hier nicht vorliegen. Eine Informationsbeschaffungspflicht ist im Rahmen einer Anfrage nach dem IFG nicht vorgesehen. Die Übersendung eines klagefähigen Bescheides inkl. Rechtsbehelfsbelehrung mit meiner Erläuterung und Begründung der Ablehnung ist mir per E-Mail nicht rechtlich wirksam möglich. Das Gesetz sieht dafür die Schriftform vor. Dieser Anforderung genügt eine E-Mail nicht. Aus diesem Grunde bitte ich um Mitteilung Ihrer Meldeanschrift, an die ich mein Schreiben mit Postzustellungsurkunde übersenden kann. Freundliche Grüße