Kriminalstatistik 2016

Kriminalstatistik 2016
Im neuen Buch von Thilo Sarrazin zitiert er die Kriminalstatistik 2016 folgendermaßen:
Seit Frühjahr 2017 ist aus der offiziellen Polizeistatistik ersichtlich: Die Kriminalitätsbelastung der Asylbewerber war im Jahr 2016 doppelt so hoch wie bei den übrigen Ausländern und 7-mal so hoch wie bei den deutschen Staatsbürgern. Bei Mord war sie 10-mal so hoch, bei Gruppenvergewaltigung 34-mal so hoch.
Frage: Sind diese Angaben so richtig?

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  • Datum
    2. September 2018
  • Frist
    5. Oktober 2018
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Gerhard Lehner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kriminalstatisti…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Gerhard Lehner
Betreff
Kriminalstatistik 2016 [#33213]
Datum
2. September 2018 14:44
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kriminalstatistik 2016 Im neuen Buch von Thilo Sarrazin zitiert er die Kriminalstatistik 2016 folgendermaßen: Seit Frühjahr 2017 ist aus der offiziellen Polizeistatistik ersichtlich: Die Kriminalitätsbelastung der Asylbewerber war im Jahr 2016 doppelt so hoch wie bei den übrigen Ausländern und 7-mal so hoch wie bei den deutschen Staatsbürgern. Bei Mord war sie 10-mal so hoch, bei Gruppenvergewaltigung 34-mal so hoch. Frage: Sind diese Angaben so richtig?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gerhard Lehner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gerhard Lehner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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