Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
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Guten Tag,
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bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Liste der im ViVA System erfassen Vorgänge welche die folgenden Kriterien erfüllen:
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* Vorgänge die in die PKS übernommen wurden
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* Gewaltkriminalität die zu Stich- und Schnittverletzungen geführt haben (Messer)
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* Gewaltkriminalität bei der Schusswaffen zum Einsatz gekommen sind
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* Tatzeitpunkt im Jahr 2022
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* lokalisiert in Aachen
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Nach Möglichkeit
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* Art des Delikts (gerne auch kodiert, sofern eine Tabelle zum Dekodieren verfügbar ist)
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* Status des Falls (Aufgeklärt, liegt bei der Staatsansanwaltschaft, ...)
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Bitte übersenden Sie mir die Daten elektronisch lesbar in tabellarischer Form (z.B. als Excel oder CSV Datei). Falls die ViVA Anwendung nur andere Export-Formate unterstützt teilen Sie mir bitte mit welche das sind.
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In der offiziellen PKS konnte ich leider keine Infos zu der Art der Gewaltkriminalität finden.
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https://aachen.polizei.nrw/sites/default/files/2023-02/pks-2022-aachen.pdf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
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Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
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Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
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Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
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Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
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Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
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Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
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Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
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Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 274486
Antwort an:
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Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
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Postanschrift
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