Kriminalstatistik

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Dortmunder Polizeipräsident sagt in einer Pressemitteilung: ..."trotzdem ist die Kriminalitätsbelastung in diesem Bereich höher als in anderen Vororten. Gleichzeitig ist die Anzahl der Widerstandsdelikte gegen die Einsatzkräfte der Polizei gestiegen und das ist besorgniserregend."

Gemeint ist die Nordstadt. Leider konnte ich keine Statistik finden die diese Aussage für die Nordstadt untermauert. Bitte senden sie mir eine Auflistung der Wiederstandsdelikte nach Wachen in den letzten 5 Jahren. Außerdem bitte die Anzahl der Bürger in den jeweiligen Wachen. Sie können gerne weitere Daten hinzufügen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Januar 2021
  • Frist
    23. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Der Dortmunder Polize…
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriminalstatistik [#209199]
Datum
20. Januar 2021 19:02
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Der Dortmunder Polizeipräsident sagt in einer Pressemitteilung: ..."trotzdem ist die Kriminalitätsbelastung in diesem Bereich höher als in anderen Vororten. Gleichzeitig ist die Anzahl der Widerstandsdelikte gegen die Einsatzkräfte der Polizei gestiegen und das ist besorgniserregend." Gemeint ist die Nordstadt. Leider konnte ich keine Statistik finden die diese Aussage für die Nordstadt untermauert. Bitte senden sie mir eine Auflistung der Wiederstandsdelikte nach Wachen in den letzten 5 Jahren. Außerdem bitte die Anzahl der Bürger in den jeweiligen Wachen. Sie können gerne weitere Daten hinzufügen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209199/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeipräsidium Dortmund
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 20.01.20…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
AW: Kriminalstatistik [#209199]
Datum
22. Januar 2021 09:38
Status
Warte auf Antwort
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 20.01.2021 an das Polizeipräsidium Dortmund. Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 20.01.2021 nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Prüfung Ihres Antrages habe ich hier im Hause eingeleitet. Das Ergebnis der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, sobald mir die benötigten Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Dortmund
Anfrage vom 20.01.2021 an das PP Dortmund Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang befinden sich die Antworten zu I…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
Anfrage vom 20.01.2021 an das PP Dortmund
Datum
9. Februar 2021 14:04
Status
Warte auf Antwort
100,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang befinden sich die Antworten zu Ihrer Anfrage vom 20.01.2021 zur Dortmunder Nordstadt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage vom 20.01.2021 an das PP Dortmund [#209199] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die …
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage vom 20.01.2021 an das PP Dortmund [#209199]
Datum
10. Februar 2021 20:13
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Informationen und die schnelle Antwort. Leider scheine ich mich schlecht ausgedrückt zu haben. Können sie mir bitte noch die Anzahl der Bürger die jeder Wache zugeordnet sind senden? Der Dortmunder Polizeipräsident hat im Zusammenhang mit der Einführung von Distanzelektroimpulsgeräten zwei Behauptungen aufgestellt um die Erprobung in der PW Nord zu begründen. Siehe: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/4816227 1) Anzahl der Widerstandsdelikte gegen die Einsatzkräfte der Polizei gestiegen 2)Kriminalitätsbelastung in diesem Bereich (PW Nord) höher als in anderen Vororten. Die erste Behauptung kann ich Anhand ihrer übermittelten Daten nicht nachvollziehen. Bitte senden sie mir die Statistiken die die Behauptungen von Herrn Lange untermauern und diese Aussagen bestätigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209199/
Polizeipräsidium Dortmund
AW: Anfrage vom 20.01.2021 an das PP Dortmund [#209199] Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
AW: Anfrage vom 20.01.2021 an das PP Dortmund [#209199]
Datum
11. Februar 2021 11:47
Status
Warte auf Antwort
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 10.02.2021 an das Polizeipräsidium Dortmund. Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 10.02.2021 nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Prüfung Ihres Antrages habe ich hier im Hause eingeleitet. Das Ergebnis der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, sobald mir die benötigten Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Dortmund
AW: Anfrage vom 20.01.2021 an das PP Dortmund [#209199] Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
AW: Anfrage vom 20.01.2021 an das PP Dortmund [#209199]
Datum
11. Februar 2021 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 10.02.2021 an das Polizeipräsidium Dortmund. Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 10.02.2021 nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Prüfung Ihres Antrages habe ich hier im Hause eingeleitet. Das Ergebnis der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, sobald mir die benötigten Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage vom 20.01.2021 an das PP Dortmund [#209199] Sehr << Anrede >> erneut hat der Twitter Acco…
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage vom 20.01.2021 an das PP Dortmund [#209199]
Datum
8. März 2021 18:55
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> erneut hat der Twitter Account der Polizei Dortmund behauptet, dass die Widerstandshandlungen im Wachbereich Nord in den letzten Jahren zugenommen haben. https://twitter.com/polizei_nrw_do/status/1368961171445923841 Bitte senden sie mir die Statistik, die diese Aussagen unterstützen. Bitte beantworten sie auch die alten Fragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209199/
Polizeipräsidium Dortmund
Anfrage vom 10.02.2021 an das PP Dortmund [#209199] Sehr Antragsteller/in gem. § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürl…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
Anfrage vom 10.02.2021 an das PP Dortmund [#209199]
Datum
11. März 2021 12:02
Status
Sehr Antragsteller/in gem. § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Die Anzahl der Bürger, die jeder Wache zugeordnet sind, werden hier nicht erhoben. Diese Informationen sind somit nicht vorhanden und kann Ihnen nicht zur Verfügung gestellt werden. Vielleicht sollten Sie sich bei dieser Frage an die Stadt Dortmund wenden. Ich könnte mir vorstellen, dass das Einwohnermeldeamt Daten vorliegen hat. Das Polizeipräsidium Dortmund hat am Mo., 08.03.2021 die neuen Zahlen für die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und Kriminalitätsentwicklung 2020 auf der eigenen Internetseite eingestellt. Dort können Sie die Kriminalitätsentwicklung der letzten Jahre nachvollziehen. Unter folgendem Link finden Sie die Zahlen: https://dortmund.polizei.nrw/polizeiliche-kriminalstatistik-pks-und-kriminalitaetsentwicklung Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage vom 10.02.2021 an das PP Dortmund [#209199] Sehr << Anrede >> leider konnte ich sie telef…
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage vom 10.02.2021 an das PP Dortmund [#209199]
Datum
9. April 2021 11:26
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> leider konnte ich sie telefonisch nicht erreichen. Auch meine Anfragen haben sie haben sie noch immer nicht beantwortet. Bitte senden sie mir die Statistik aus der diese Aussage hervorgeht: "Im Wachbereich Nord hat - bei ansonsten zufriedenstellender, weil rückläufiger Kriminalitätsentwicklung der letzten Jahre - die Zahl der Widerstandshandlungen zugenommen" Diese Aussage kommt vom offiziellen Twitter Account der Polizei Dortmund und wird auch durch die Aussagen von Herrn Lange untermauert. Sollten sie keine Statistiken haben diese Aussagen belegen, bitte ich sie mir dies explizit mitzuteilen. Bitte bestätigen sie mir auch nochmals, dass die Polizei Dortmund keinerlei Informationen besitzt, wie viele Bürger den einzelnen Wachbereichen zugeordnet sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209199/

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Polizeipräsidium Dortmund
AW: Anfrage vom 10.02.2021 an das PP Dortmund [#209199] Sehr Antragsteller/in mein Kollege hat Ihnen mit E-Mail vo…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
AW: Anfrage vom 10.02.2021 an das PP Dortmund [#209199]
Datum
12. April 2021 07:02
Status
Sehr Antragsteller/in mein Kollege hat Ihnen mit E-Mail vom 11.03.2021 Ihre Anfrage zu den im Polizeipräsidium Dortmund erhobenen Daten vollständig beantwortet. Den E-Mail-Text habe ich Ihnen untenstehenden nochmals wiederholt. Sollten Sie mit diesen Informationen nicht einverstanden sein, haben Sie gem. § 5 Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) das Recht sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) zu wenden. Den Internetauftritt der LDI NRW erreichen Sie unter www.ldi.nrw.de. Die weiteren Kontaktdaten sind: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Tel.: 0211/38424-0 Fax: 0211/38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> E-Mail vom 11.03.2021: Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, gem. § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Die Anzahl der Bürger, die jeder Wache zugeordnet sind, werden hier nicht erhoben. Diese Informationen sind somit nicht vorhanden und kann Ihnen nicht zur Verfügung gestellt werden. Vielleicht sollten Sie sich bei dieser Frage an die Stadt Dortmund wenden. Ich könnte mir vorstellen, dass das Einwohnermeldeamt Daten vorliegen hat. Das Polizeipräsidium Dortmund hat am Mo., 08.03.2021 die neuen Zahlen für die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) und Kriminalitätsentwicklung 2020 auf der eigenen Internetseite eingestellt. Dort können Sie die Kriminalitätsentwicklung der letzten Jahre nachvollziehen. Unter folgendem Link finden Sie die Zahlen: https://dortmund.polizei.nrw/polizeiliche-kriminalstatistik-pks-und-kriminalitaetsentwicklung Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen