Kriminelle Asylbewerber im Bereich der Stadt Ingolstadt

Eine Aufstellung wie viele der in Ingolstadt ansäßigen Asylbewerber straffällig wurden. Bitte nach Tatvorwurf und Herkunftsland sortieren.

MfG

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Mai 2015
  • Frist
    6. Juni 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Ingolstadt Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden S…
An Stadtverwaltung Ingolstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriminelle Asylbewerber im Bereich der Stadt Ingolstadt [#9657]
Datum
5. Mai 2015 12:19
An
Stadtverwaltung Ingolstadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Ingolstadt Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung wie viele der in Ingolstadt ansäßigen Asylbewerber straffällig wurden. Bitte nach Tatvorwurf und Herkunftsland sortieren. MfG
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Ingolstadt (Informationsfreiheitssatzung Ingolstadt). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Ingolstadt
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung #9657 Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezug auf Ihre Anfrage ü…
Von
Stadtverwaltung Ingolstadt
Betreff
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung #9657
Datum
8. Mai 2015 08:02
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
343,9 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezug auf Ihre Anfrage übersenden wir Ihnen im Anhang eine Mitteilung. --- Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Ingolstadt
Ihre Anfrage vom 5. Mai 2015 Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezug auf Ihre Anfrage erhalten Sie unsere Antwort…
Von
Stadtverwaltung Ingolstadt
Betreff
Ihre Anfrage vom 5. Mai 2015
Datum
26. Mai 2015 14:41
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
294,7 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezug auf Ihre Anfrage erhalten Sie unsere Antwort im Anhang. --- Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 5. Mai 2015 [#9657] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "…
An Stadtverwaltung Ingolstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 5. Mai 2015 [#9657]
Datum
8. Juni 2015 13:37
An
Stadtverwaltung Ingolstadt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kriminelle Asylbewerber im Bereich der Stadt Ingolstadt" vom 05.05.2015 (#9657) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Stadtverwaltung Ingolstadt
Ihre Anfrage vom 07.05.2015 #9657 Sehr geehrtAntragsteller/in Sie mahnen die Erledigung Ihrer Anfrage an. Wie Ihn…
Von
Stadtverwaltung Ingolstadt
Betreff
Ihre Anfrage vom 07.05.2015 #9657
Datum
16. Juni 2015 15:14
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie mahnen die Erledigung Ihrer Anfrage an. Wie Ihnen die Stadt Ingolstadt bereits in der Zwischenmitteilung vom 07.05.2015, sowie in einer weiteren Mitteilung vom 21.05.2015 ausführlich erläutert hat, erfüllt Ihr Antrag nicht die formellen Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Ingolstadt (Informationsfreiheitssatzung). Grund hierfür ist, dass von Ihnen im Antrag keine vollständige Adresse angegeben wurde. Solange uns kein Antrag mit Angabe Ihrer vollständigen Adresse vorliegt, ist keine Auskunft möglich. Somit liegt auch keine Überschreitung der Auskunftsfrist durch die Stadt Ingolstadt vor. Gerne können Sie sich mit einem neuen, vollständigen Antrag wieder an die Stadt Ingolstadt wenden. --- Mit freundlichen Grüßen