Krisenplan Landeshauptstadt Stuttgart

wie aus dem nachfolgenden Zeitungsartikel hervorhegt, fordert der Leiter des Robert Koch-Institutes, Herr Lothar Wieler, alle Bürgermeister auf, ihre Krisenpläne zu aktivieren.

https://www.stern.de/news/rki-fordert-gemeinden-und-krankenhaeuser-zur-aktivierung-ihrer-krisenplaene-auf-9176346.html

Bitte senden Sie mir den Krisenplan der Landeshauptstadt Stuttgart.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    10. März 2020
  • Frist
    9. April 2020
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie aus dem nachf…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Krisenplan Landeshauptstadt Stuttgart [#182349]
Datum
10. März 2020 18:47
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie aus dem nachfolgenden Zeitungsartikel hervorhegt, fordert der Leiter des Robert Koch-Institutes, Herr Lothar Wieler, alle Bürgermeister auf, ihre Krisenpläne zu aktivieren. https://www.stern.de/news/rki-fordert-gemeinden-und-krankenhaeuser-zur-aktivierung-ihrer-krisenplaene-auf-9176346.html Bitte senden Sie mir den Krisenplan der Landeshauptstadt Stuttgart.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182349
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Krisenplan Landeshauptstadt Stuttgart“ vom 10.03…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Krisenplan Landeshauptstadt Stuttgart [#182349]
Datum
25. April 2020 23:39
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Krisenplan Landeshauptstadt Stuttgart“ vom 10.03.2020 (#182349) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182349