Kriteren für die Errichtung einer elektrischen Polleranalge in Mainz

Die Malakoff-Terrasse in Mainz ist eine für den Radverkehr freigegebene Fußgängerzone. Um ein unrechtmäßiges Befahren durch Kraftfahrzeuge zu verhindern, wurden Poller installiert. Diese stehen wegen einer Hofeinfahrt ca. zehn Meter nach Beginn der Fußgängerzone und sind herausnehmbar, um im Notfall den Rettungsfahrzeugen eine Zufahrt zu ermöglichen.

Leider liegen einzelne Pfosten oft neben den Hülsen auf dem Boden oder an der Seite. Den freien Weg nutzen Autos, um dort "kostenlos" zu parken, Lieferwagen zur Anlieferung und Reisebusse zum Transport von Fahrgästen. Dadurch wird der Fuß- und Radverkehr zu jeder Jahreszeit mindestens beeinträchtigt, oft sogar massiv gefährdet. Ebenso wird der Zugang für Rettungsfahrzeuge blockiert. Darüber hinaus geht von den auf dem Boden liegenden Pfosten eine Gefahr für den Rad- und Fußverkehr aus (Sturz- bzw. Stolpergefahr) und der Belag nimmt durch die Belastung durch schwere Fahrzeuge Schaden. Dies zeigt sich bereits durch Absenkungen. Die Sanierung muss von der hochverschuldeten Stadt bzw. von der Allgemeinheit getragen werden.

Für mich als Laie wäre eine elektrische Polleranlage direkt zu Beginn der Fußgängerzone eine gute Lösung, um die genannten Probleme zu beheben. Anwohner oder Fahrzeuge mit einer Genehmigung könnten weiterhin passieren, ebenso Rettungsfahrzeuge. Der Fuß- und Radverkehr kann ungehindert von der Anlage weiter fließen.

In Gesprächen und über das soziale Netzwerk "Twitter" wurde mir mitgeteilt, dass eine elektrische Polleranlage zu den sogenannten "freiwilligen Leistungen" gehöre. Um die Genehmigung einer solchen Leistung zu erhalten, müssen diverse Kriterien erfüllt werden. Da die Stadt hoch verschuldet ist und meines Wissens nach freiwillige Leistungen von der ADD genehmigt werden müssen, würde ich gerne wissen, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um eine elektrische Polleranlage zu genehmigen.

Leider kann ich den Text des Formblattes nicht beeinflussen. Daher möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich der Weitergabe meiner Daten an Dritte widerspreche, solange diese nicht für den Vorgang notwendig sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Malakoff-T…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriteren für die Errichtung einer elektrischen Polleranalge in Mainz [#172433]
Datum
19. Dezember 2019 12:33
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Malakoff-Terrasse in Mainz ist eine für den Radverkehr freigegebene Fußgängerzone. Um ein unrechtmäßiges Befahren durch Kraftfahrzeuge zu verhindern, wurden Poller installiert. Diese stehen wegen einer Hofeinfahrt ca. zehn Meter nach Beginn der Fußgängerzone und sind herausnehmbar, um im Notfall den Rettungsfahrzeugen eine Zufahrt zu ermöglichen. Leider liegen einzelne Pfosten oft neben den Hülsen auf dem Boden oder an der Seite. Den freien Weg nutzen Autos, um dort "kostenlos" zu parken, Lieferwagen zur Anlieferung und Reisebusse zum Transport von Fahrgästen. Dadurch wird der Fuß- und Radverkehr zu jeder Jahreszeit mindestens beeinträchtigt, oft sogar massiv gefährdet. Ebenso wird der Zugang für Rettungsfahrzeuge blockiert. Darüber hinaus geht von den auf dem Boden liegenden Pfosten eine Gefahr für den Rad- und Fußverkehr aus (Sturz- bzw. Stolpergefahr) und der Belag nimmt durch die Belastung durch schwere Fahrzeuge Schaden. Dies zeigt sich bereits durch Absenkungen. Die Sanierung muss von der hochverschuldeten Stadt bzw. von der Allgemeinheit getragen werden. Für mich als Laie wäre eine elektrische Polleranlage direkt zu Beginn der Fußgängerzone eine gute Lösung, um die genannten Probleme zu beheben. Anwohner oder Fahrzeuge mit einer Genehmigung könnten weiterhin passieren, ebenso Rettungsfahrzeuge. Der Fuß- und Radverkehr kann ungehindert von der Anlage weiter fließen. In Gesprächen und über das soziale Netzwerk "Twitter" wurde mir mitgeteilt, dass eine elektrische Polleranlage zu den sogenannten "freiwilligen Leistungen" gehöre. Um die Genehmigung einer solchen Leistung zu erhalten, müssen diverse Kriterien erfüllt werden. Da die Stadt hoch verschuldet ist und meines Wissens nach freiwillige Leistungen von der ADD genehmigt werden müssen, würde ich gerne wissen, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um eine elektrische Polleranlage zu genehmigen. Leider kann ich den Text des Formblattes nicht beeinflussen. Daher möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich der Weitergabe meiner Daten an Dritte widerspreche, solange diese nicht für den Vorgang notwendig sind.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 172433 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172433 Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach § 2 Abs. 2 Landestransp…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Kriteren für die Errichtung einer elektrischen Polleranalge in Mainz [#172433]
Datum
19. Dezember 2019 13:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz, die wir wie folgt bea…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Kriteren für die Errichtung einer elektrischen Polleranalge in Mainz [#172433]
Datum
7. Januar 2020 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz, die wir wie folgt beantworten: Die Stadt Mainz darf in eigener Verantwortung entscheiden, ob sie eine elektrische Polleranlage an der von Ihnen beschriebenen Stelle errichten möchte; hierfür braucht sie keine Genehmigung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Kommunalaufsichtsbehörde über die Stadt Mainz. Die Kommunalaufsicht bei der ADD dürfte es der Stadt Mainz im Übrigen auch nicht verbieten, eine elektrische Polleranlage an der von Ihnen beschriebenen Stelle zu errichten. Bei den sog. "freiwilligen Leistungen" kann die Kommunalaufsicht bei nicht dauerhaft leistungsfähigen Gemeinden, Städten und Kommunen eine Obergrenze für die Ausgaben festlegen. Die ADD hat in ihrer letzten Entscheidung zum Haushalt der Stadt Mainz die Obergrenze für den Zuschussbedarf im freiwilligen Leistungsbereich auf 42,25 Mio. € festgelegt. Welche Maßnahmen die Stadt in diesem durch die Obergrenze festgelegten Rahmen verwirklichen möchte, können und dürfen ausschließlich die städtischen Organe festlegen; die Kommunalaufsicht darf sich in diesen Entscheidungsprozess aus verfassungsrechtlichen Gründen (Selbstverwaltungsgarantie) nicht einmischen. Vorsorglich weise ich auf die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hin, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen. Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (und § 43 Landesdatenschutzgesetz) finden Sie unter https://add.rlp.de/de/ueber-die-add/dat…. Mit freundlichen Grüßen