Kriteren für die Errichtung einer elektrischen Polleranalge in Mainz
Die Malakoff-Terrasse in Mainz ist eine für den Radverkehr freigegebene Fußgängerzone. Um ein unrechtmäßiges Befahren durch Kraftfahrzeuge zu verhindern, wurden Poller installiert. Diese stehen wegen einer Hofeinfahrt ca. zehn Meter nach Beginn der Fußgängerzone und sind herausnehmbar, um im Notfall den Rettungsfahrzeugen eine Zufahrt zu ermöglichen.
Leider liegen einzelne Pfosten oft neben den Hülsen auf dem Boden oder an der Seite. Den freien Weg nutzen Autos, um dort "kostenlos" zu parken, Lieferwagen zur Anlieferung und Reisebusse zum Transport von Fahrgästen. Dadurch wird der Fuß- und Radverkehr zu jeder Jahreszeit mindestens beeinträchtigt, oft sogar massiv gefährdet. Ebenso wird der Zugang für Rettungsfahrzeuge blockiert. Darüber hinaus geht von den auf dem Boden liegenden Pfosten eine Gefahr für den Rad- und Fußverkehr aus (Sturz- bzw. Stolpergefahr) und der Belag nimmt durch die Belastung durch schwere Fahrzeuge Schaden. Dies zeigt sich bereits durch Absenkungen. Die Sanierung muss von der hochverschuldeten Stadt bzw. von der Allgemeinheit getragen werden.
Für mich als Laie wäre eine elektrische Polleranlage direkt zu Beginn der Fußgängerzone eine gute Lösung, um die genannten Probleme zu beheben. Anwohner oder Fahrzeuge mit einer Genehmigung könnten weiterhin passieren, ebenso Rettungsfahrzeuge. Der Fuß- und Radverkehr kann ungehindert von der Anlage weiter fließen.
In Gesprächen und über das soziale Netzwerk "Twitter" wurde mir mitgeteilt, dass eine elektrische Polleranlage zu den sogenannten "freiwilligen Leistungen" gehöre. Um die Genehmigung einer solchen Leistung zu erhalten, müssen diverse Kriterien erfüllt werden. Da die Stadt hoch verschuldet ist und meines Wissens nach freiwillige Leistungen von der ADD genehmigt werden müssen, würde ich gerne wissen, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um eine elektrische Polleranlage zu genehmigen.
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Anfrage erfolgreich
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Datum19. Dezember 2019
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21. Januar 2020
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