Kriterien für die Evluation der Verbeamtungsinitiative für Lehrpersonen in Sachsen

Seit dem 1. Januar 2019 können in Sachsen Lehrerinnen und Lehrer bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres verbeamtet werden. Die Möglichkeit ist befristet bis zum 31. Dezember 2023. Bis zum 31.12.2021 wurde diese Maßnahme evaluiert.
Welche Evaluationskriterien wurden definiert? Wer waren die Gutachter:innen? Welche Daten haben die Gutachter:innen zu Prüfung der Evaluationskriterien herangezogen? Inwiefern wurden die definierten Evaluationskriterien erfüllt? Auf Basis welcher Daten sind die Gutachter:innen zu der Empfehlung der Weiterführung der Maßnahme gekommen?
Ich bedanke mich im Voraus für die Auskunft.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit dem 1. Jan…
An Sächsisches Staatsministerium für Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriterien für die Evluation der Verbeamtungsinitiative für Lehrpersonen in Sachsen [#251504]
Datum
15. Juni 2022 14:02
An
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit dem 1. Januar 2019 können in Sachsen Lehrerinnen und Lehrer bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres verbeamtet werden. Die Möglichkeit ist befristet bis zum 31. Dezember 2023. Bis zum 31.12.2021 wurde diese Maßnahme evaluiert. Welche Evaluationskriterien wurden definiert? Wer waren die Gutachter:innen? Welche Daten haben die Gutachter:innen zu Prüfung der Evaluationskriterien herangezogen? Inwiefern wurden die definierten Evaluationskriterien erfüllt? Auf Basis welcher Daten sind die Gutachter:innen zu der Empfehlung der Weiterführung der Maßnahme gekommen? Ich bedanke mich im Voraus für die Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251504/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Ihre Anfrage zu den Kriterien für die Evaluation der Verbeamtungsinitiative für Lehrpersonen in Sachsen Sehr <&…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
Ihre Anfrage zu den Kriterien für die Evaluation der Verbeamtungsinitiative für Lehrpersonen in Sachsen
Datum
22. Juni 2022 13:19
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 15.06 2022 zu "Kriterien für die Evaluation der Verbeamtungsinitiative für Lehrpersonen in Sachsen" ist eingegangen und befindet sich derzeit in Bearbeitung. Wir werden unaufgefordert auf Sie zukommen und Ihr Anliegen beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Ihre Anfrage zu den Kriterien für die Evaluation der Verbeamtungsinitiative für Lehrpersonen in Sachsen Sehr <&…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Betreff
Ihre Anfrage zu den Kriterien für die Evaluation der Verbeamtungsinitiative für Lehrpersonen in Sachsen
Datum
29. Juni 2022 14:05
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie ein Antwortschreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Geschäftszeichen 23-0325/215/34. Mit freundlichen Grüßen