Kriterien für die Sicherstellung der Grenzwerte gemäß 26. BImSchV an militärischen Hochfrequenzanlagen
Die Zuständigkeit für den Vollzug der "Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV" (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_26/26._BImSchV.pdf ) für Anlagen, die der militärischen Landesverteidigung dienen und sich in militärischen Sicherheitsbereichen befinden, liegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 der 14. BImSchV beim Bundesministerium der Verteidigung oder der von ihm bestimmten Stelle, also in Ihrem Haus.
Allgemein lässt sich festhalten, dass die 26. BImSchV grundsätzlich immer dann gilt, wenn Hochfrequenzanlagen, Niederfrequenzanlagen und Gleichstromanlagen nach § 1 Abs. 2 der 26. BImSchV errichtet und betrieben werden (§ 1 Abs. 1 S. 1 der 26. BImSchV).
Vom Anwendungsbereich der 26. BImSchV §1 (2) sind lediglich solche Anlagen ausgenommen, die breitbandige elektromagnetische Impulse erzeugen und der Landesverteidigung dienen.
"Breitbandige elektromagnetische Impulse" kommen in der Praxis für Ortungsaufgaben ("RADAR") zur Anwendung.
Die 26. BImSchV regelt keine generelle Nachweispflicht.
Die Pflicht der Anlagenbetreiber*innen besteht vielmehr darin, die Grenzwerte einzuhalten.
Wer gegen die Pflicht verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Aus welchem Anlass und in welchem Umfang eine Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte stattfindet, entscheidet das BAIUDBw als zuständige Vollzugsbehörde.
Siehe dazu auch:
https://fragdenstaat.de/a/215058
Bei den nachstehenden militärischen Hochfrequenzanlagen zeigt sich folgendes Bild:
- Marinefunksendestelle Marlow (DHO26):
Messungen an der Marinefunkstelle Marlow fanden letztmalig im Jahr 2017 durch die Funkmessstelle der Bundeswehr statt.
Dort wurden die aktuell gültigen Grenzwerte nach 26. BImSchV eingehalten.
Siehe https://fragdenstaat.de/a/183537
- Marinefunksendestelle Rhauderfehn (DHO38):
Im Jahr 2002 wurde durch die umliegenden Gemeinden nahe der Marinefunksendestelle eine Messreihe in Auftrag gegeben.
Die Messungen wurden durch das ECOLOG-Institut durchgeführt und zeigten eine Einhaltung der damals gültigen Grenzwerte der 26. BImSchV außerhalb der Umzäunung an.
Die damals gemessenen elektrischen und magnetischen Feldstärken liegen auch unterhalb der aktuell gültigen Grenzwerte der 26. BImSchV von 83 V/m für das elektrische Feld und 27 μT für das magnetische Feld.
Siehe https://fragdenstaat.de/a/182319
- SATCOM-Relaisstation der U.S. Air Base Ramstein:
Eine Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte hat bislang nicht stattgefunden.
Der Bundeswehr liegen keine Unterlagen zu dieser Anlage vor.
Ebenso lagen der Bundeswehr bisher keine Anhaltspunkte vor, die auf ein Nichteinhalten der Grenzwerte der "Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV" hinweisen würden.
Siehe https://fragdenstaat.de/a/217592
Anmerkung:
Für diese Anlage gilt nicht die Ausnahme nach 26. BImSchV §1 (2), da am Standort Satelliten-Kommunikation betrieben wird und keine breitbandigen elektromagnetischen Impulse erzeugt werden, wie z.B. bei RADAR-Anlagen.
- Enterprise Satellite Communications Gateway Facility (ESG-L) Landstuhl:
Eine Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte hat bislang nicht stattgefunden.
Der Bundeswehr liegen keine Unterlagen zu dieser Anlage vor.
Ebenso lagen der Bundeswehr bisher keine Anhaltspunkte vor, die auf ein Nichteinhalten der Grenzwerte der "Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV" hinweisen würden
Siehe https://fragdenstaat.de/a/213307
Anmerkung:
Für diese Anlage gilt nicht die Ausnahme nach 26. BImSchV §1 (2), da am Standort Satelliten-Kommunikation betrieben wird und keine breitbandigen elektromagnetischen Impulse erzeugt werden, wie z.B. bei RADAR-Anlagen.
Meine Fragen:
1) Nach welchen Kriterien entscheidet das BAIUDBw als zuständige Vollzugsbehörde darüber, ob und in welchem Umfang eine Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte stattfindet ?
Sind dies allein technische Kriterien (z.B. Betriebsfrequenz, Strahlungsleistung) ?
2) Die oben gezeigten Beispiele lassen vermuten, dass bei Hochfrequenzanlagen von Gaststreitkräften generell keine Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte stattfindet.
Ist dem tatsächlich so ?
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum28. April 2021
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1. Juni 2021
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