Kriterien für "verdächtige Gewerbeanzeigen" nach der neuen Gewerbeanzeigeverordnung
Zusammenarbeitsvereinbarung Gewerberecht/Handwerksrecht des Bundesfinazministeriums mit den Ländern
Die neue Gewerbeanzeigeverordnung möchte mit einer Prüfung von bestimmten Kriterien vorgeblich Scheinselbstständigkeit verhindern.
Mehrfache Anfragen des Berufsverbandes unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker wurden vom Bundesfinanzministerium mit der Begründung abgelehnt, dass diese Zusammenarbeitsverfügung bisher nicht beschlossen sind und wenn wären sie nur für den Dienstgebrauch.
Die dort enthaltenen Kriterien für eine "verdächtige Gewerbeanzeige" führen schon beim Zutreffen eines der Kriterien zu einer Datenweitergabe an den Zoll.
Seit dem 1.1.2016 ist das neue Gewerbreanzeigeverfahren geltend.
Ebenfalls wurde um eine Begründung für die Geheimhaltung dieser Zusammenarbeitsverfügung gebeten. Ein Antwort darauf gab es nicht.
Anfrage abgelehnt
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Datum28. Februar 2016
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1. April 2016
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