Kriterien, nach denen OWis mit Verwarngeld unter 35 € verfolgt werden

Dienstanweisungen, Besprechungsprotokolle und ähnliche Unterlagen, aus denen hervorgeht, unter welchen Voraussetzungen Anzeigen über Ordnungswidrigkeiten, die ein Verwarngeld von weniger als 35 € zur Folge hätten, bearbeitet werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Februar 2024
  • Frist
    5. März 2024
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Jens Müller
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dienstanweisungen, Besprechungspro…
An Polizeipräsidium Pforzheim Details
Von
Jens Müller
Betreff
Kriterien, nach denen OWis mit Verwarngeld unter 35 € verfolgt werden [#299012]
Datum
1. Februar 2024 22:40
An
Polizeipräsidium Pforzheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dienstanweisungen, Besprechungsprotokolle und ähnliche Unterlagen, aus denen hervorgeht, unter welchen Voraussetzungen Anzeigen über Ordnungswidrigkeiten, die ein Verwarngeld von weniger als 35 € zur Folge hätten, bearbeitet werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Müller Anfragenr: 299012 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299012/ Postanschrift Jens Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens Müller
Polizeipräsidium Pforzheim
Sehr geehrter Herr Dr. Müller, Ihre Anfrage gemäß LIFG ist am 01.02.2024 beim Polizeipräsidium Pforzheim eingegan…
Von
Polizeipräsidium Pforzheim
Betreff
Kriterien, nach denen OWis mit Verwarngeld unter 35 € verfolgt werden [#299012]
Datum
2. Februar 2024 12:10
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Dr. Müller, Ihre Anfrage gemäß LIFG ist am 01.02.2024 beim Polizeipräsidium Pforzheim eingegangen und wird beim Referat Recht und Datenschutz geprüft. Der Eingang wird Ihnen hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Pforzheim
Sehr geehrter Herr Dr. Müller, im Anhang finden sie die Rückmeldung des PP Pforzheim. Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizeipräsidium Pforzheim
Betreff
Kriterien, nach denen OWis mit Verwarngeld unter 35 € verfolgt werden [#299012]
Datum
8. Februar 2024 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dr. Müller, im Anhang finden sie die Rückmeldung des PP Pforzheim. Mit freundlichen Grüßen