Kriterien Vergabe KiTa-Plätze

Unterlagen aus welchen sich die Kriterien zur Vergabe der KiTa-Plätze ergeben << Adresse entfernt >> neben der einschlägigen Satzung, zB Arbeitsanweisungen, Richtlinien oä.

Wie werden die in der Satzung vergebenen Kriterien (Berufstätigkeit der Eltern) vor der konkreten Vergabe berücksichtigt?

Sofern Angeben zur Berufstätigkeit vor Vergabe nicht anfragt werden sollten, auf welcher Basis und nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben? Anmeldedatum?

Werden bestimmte Berufsgruppen (zB Polizei, Feuerwehr,..) bei der Vergabe bevorzugt? Wenn ja, welche Berufsgruppen?

Wie oft kam der Landkreis auf die Stadt zu, um konkret gerichtlich geltend gemachten Betreuungsbedarf noch erfüllen zu können?

Hat die Stadt den Landkreis unterstützt gerichtliche Entscheidungen zur gerichtlichen Durchsetzung des Betreuungsanspruchs, durch kurzfristige Bereitstellung eines Betreuungsplatzes in Einrichtungen im Stadtgebiet, anzuwenden? In wie vielen Fällen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen au…
An Gemeinde Mühlheim am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriterien Vergabe KiTa-Plätze [#258729]
Datum
9. September 2022 13:53
An
Gemeinde Mühlheim am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen aus welchen sich die Kriterien zur Vergabe der KiTa-Plätze ergeben << Adresse entfernt >> neben der einschlägigen Satzung, zB Arbeitsanweisungen, Richtlinien oä. Wie werden die in der Satzung vergebenen Kriterien (Berufstätigkeit der Eltern) vor der konkreten Vergabe berücksichtigt? Sofern Angeben zur Berufstätigkeit vor Vergabe nicht anfragt werden sollten, auf welcher Basis und nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben? Anmeldedatum? Werden bestimmte Berufsgruppen (zB Polizei, Feuerwehr,..) bei der Vergabe bevorzugt? Wenn ja, welche Berufsgruppen? Wie oft kam der Landkreis auf die Stadt zu, um konkret gerichtlich geltend gemachten Betreuungsbedarf noch erfüllen zu können? Hat die Stadt den Landkreis unterstützt gerichtliche Entscheidungen zur gerichtlichen Durchsetzung des Betreuungsanspruchs, durch kurzfristige Bereitstellung eines Betreuungsplatzes in Einrichtungen im Stadtgebiet, anzuwenden? In wie vielen Fällen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258729/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gemeinde Mühlheim am Main
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage „Kriterien Vergabe KiTa-Plätze“, bei uns…
Von
Gemeinde Mühlheim am Main
Betreff
AW: Kriterien Vergabe KiTa-Plätze [#258729]
Datum
11. Oktober 2022 08:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage „Kriterien Vergabe KiTa-Plätze“, bei uns digital eingegangen am 9. September 2022. Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass die von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen nicht einschlägig sind. § 81 Absatz 1 Nr. 7 HDSIG eröffnet den Anwendungsbereich für Städte und Gemeinden nur, soweit eine gemeindliche Satzung dies ausdrücklich bestimmt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mühlheim am Main hat eine solche Satzung bislang nicht erlassen. Ungeachtet dessen geben wir Ihnen dennoch gerne Auskunft: Unterlagen aus welchen sich die Kriterien zur Vergabe der KiTa-Plätze ergeben << Adresse entfernt >> neben der einschlägigen Satzung, zB Arbeitsanweisungen, Richtlinien oä.<< Adresse entfernt >> Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mühlheim am Main hat im November 2020 eine grundlegend reformierte Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen erlassen. § 5 dieser Satzung regelt die Aufnahme und nennt auch für einzelne Betreuungsformen Kriterien wie die Berufstätigkeit. Wie werden die in der Satzung vergebenen Kriterien (Berufstätigkeit der Eltern) vor der konkreten Vergabe berücksichtigt? Erst bei der konkreten Zusage eines Hort-/Schulbetreuungs- oder Krippenplatzes wird die Berufstätigkeit der Sorgeberechtigten abgefragt, die nicht älter als 4 Wochen sein sollte. Sofern Angeben zur Berufstätigkeit vor Vergabe nicht anfragt werden sollten, auf welcher Basis und nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben? Anmeldedatum? Es gibt hier eine langjährige Verwaltungspraxis. Die Krippenplätze und Hortplätze werden nach dem Anmeldedatum vergeben. Die Kindergartenplätze werden nach dem Geburtsdatum vergeben. Im Zuge der derzeitigen Digitalisierung des gesamten Vergabeprozesses planen wir, hier eine Vereinheitlichung vorzunehmen. Werden bestimmte Berufsgruppen (zB Polizei, Feuerwehr,..) bei der Vergabe bevorzugt? Wenn ja, welche Berufsgruppen? Grundsätzlich haben vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes alle Sorgeberechtigten Zugang zu Betreuungsplätzen für ihre Kinder. Eine pauschale Präferierung einzelner Berufsgruppen erfolgt nicht. Eine abweichende Betrachtung ist im Einzelfall möglich. Bspw. suchen alle Träger händeringend nach pädagogischem Fachpersonal. Vor diesem Hintergrund kann es sinnvoll sein, einer Erzieherin oder einem Erzieher prioritär einen Betreuungsplatz zuzuweisen, wenn auf diesem Wege die Betreuung weiterer Kinder im Mühlheimer Stadtgebiet ermöglicht wird. Auch kann bspw. die bevorzugte Aufnahme des Kindes eines Feuerwehrangehörigen geboten sein, um die Einsatzfähigkeit der Wehr zu gewährleisten. Kann die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr nicht mehr über ausreichend freiwillige ehrenamtliche Kräfte gewährleistet werden, hat die Gemeinde gemäß § 7 Absatz 5 HBKG Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Pflichtfeuerwehr heranzuziehen. Dies wollen wir vermeiden. Wie oft kam der Landkreis auf die Stadt zu, um konkret gerichtlich geltend gemachten Betreuungsbedarf noch erfüllen zu können? In diesem Jahr kam der Landkreis Offenbach deswegen noch nicht auf uns zu. Hat die Stadt den Landkreis unterstützt gerichtliche Entscheidungen zur gerichtlichen Durchsetzung des Betreuungsanspruchs, durch kurzfristige Bereitstellung eines Betreuungsplatzes in Einrichtungen im Stadtgebiet, anzuwenden? In wie vielen Fällen? In diesem Jahr sind uns dahingehend keine Fälle bekannt. Freundliche Grüße