Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV

1. Welche Kriterien hat Ihre Behörde zur Anwendung der IFGGebV entwickelt und festgelegt?
2. Sind diese Kriterien ausschließlich für Ihre Behörde oder auch für weitere Behörden einschlägig, wenn ja, welche?
3. Nach welchen Kriterien werden Gebühren ermäßigt oder erlassen iSd § 2 der IFGGebV?
4. Sollten Ihnen zu 3. keine Kriterien vorliegen bitte ich Sie, mir beispielhaft einige (reale) Ermäßigungs- bzw. Erlasstatbestände zu schildern, insbesondere, welche Rolle soziale Härten (ALG II, BaföG, etc.) dabei spielen.

Ich freue mich, wenn Sie mir dazu Handreichungen, Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben etc. in der jeweils gültigen Fassung zuschicken.

Ich danke Ihnen herzlich!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche Kriteri…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV [#248140]
Datum
3. Mai 2022 01:21
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Kriterien hat Ihre Behörde zur Anwendung der IFGGebV entwickelt und festgelegt? 2. Sind diese Kriterien ausschließlich für Ihre Behörde oder auch für weitere Behörden einschlägig, wenn ja, welche? 3. Nach welchen Kriterien werden Gebühren ermäßigt oder erlassen iSd § 2 der IFGGebV? 4. Sollten Ihnen zu 3. keine Kriterien vorliegen bitte ich Sie, mir beispielhaft einige (reale) Ermäßigungs- bzw. Erlasstatbestände zu schildern, insbesondere, welche Rolle soziale Härten (ALG II, BaföG, etc.) dabei spielen. Ich freue mich, wenn Sie mir dazu Handreichungen, Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben etc. in der jeweils gültigen Fassung zuschicken. Ich danke Ihnen herzlich!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248140/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bescheid Kriterien oder Beispiele zu § 2 IFGGebV könne man angeblich nicht übersenden, weil das nicht vom IFG umfa…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
5. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
Kriterien oder Beispiele zu § 2 IFGGebV könne man angeblich nicht übersenden, weil das nicht vom IFG umfasst sei (mMn falsch, siehe Widerspruch)
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid [#248140] Sehr geehrte Damen und Herren, WIDERSPRUCH Ich danke Ihnen herzlich für die schnelle Zus…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid [#248140]
Datum
11. Mai 2022 14:28
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, WIDERSPRUCH Ich danke Ihnen herzlich für die schnelle Zusendung der Informationen zu 1.-3. Bezüglich 4. lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 5.5.2022 ein: Ihnen scheinen keine spezifischen Informationen zu Kriterien zu § 2 IFGGebV vorzuliegen, insofern beantrage ich (wie bereits unter 4. Am 3.5.2022 geschrieben), mir beispielhafte einige repräsentative reale Ermäßigungs- bzw. Erlasstatbestände mitzuteilen, die insbesondere den Tatbestand der sozialen Härten erfüllen (bspw. Hartz IV, Bafög, und weitere), sowie Ihren Umgang bzw. Ihre Ausführungen damit. Gerne können Sie mir die entsprechenden Stellen einfach hier hineinkopieren, Sie müssen dafür nichts schwärzen. Sofern es Ihnen ohne Drittbeteiligung möglich ist bitte ich Sie auch, mir die originalen Ausführungen des/der Antragsteller/in hier hineinzukopieren bzw. geschwärzt wiederzugeben. Alternativ bitte ich Sie, die dargelegten Sachverhalte selbst kurz aufzuschreiben. Bitte legen Sie auch dar, inwiefern es sich um einen „besonderen Fall“ iSd des § 2 IFGGebV handelte. In der Sache halte ich Ihre Ausführungen „Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 IFG, allerdings kein Recht auf Zusammenstellungen von Auskünften, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Eine Stellungnahme zu dieser Frage ist daher nach dem IFG nicht geschuldet. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung sicherstellen, dass sich der Aufwand für Behörden in einem zumutbaren Rahmen hält. Ich bitte um Ihr Verständnis für diese Entscheidung.“ für falsch. Da das BMI die Bescheide selbst verschickt hat liegen Ihnen die von mir begehrten Informationen auch vor, die Sie nur noch zusammentragen müssen. Eine solche Pflicht zur Addition von Informationen besteht für Sie nach § 1 Abs. 1 IFG (BVerwG, NVwZ 2015, 669 Rn. 36f.; vgl. auch Schoch IFG § 1 Rn. 40.). Insofern ist auch Ihr Verweis auf den Gesetzgeber bzw. die von Ihnen erzeugte Suggestion, dass der Gesetzgeber genau solche Additionen von Informationen nicht ermöglichen wollte, gegenstandslos. Mangels vollständiger Rechtsbehelfsbelehrung gehe ich davon aus, dass mein Widerspruch zu Ihrem Bescheid vom 5.5.2022 auch bei Ihnen einzulegen ist; teilen Sie mir bitte mit, falls dem nicht so sein sollte. Ich bin der Ansicht, dass meine Anfrage sich bei ordnungsgemäßer Aktenführung Ihrerseits durch Benutzung der Suchfunktion mit Begriffen wie „§ 2 IFGGebV“, „Ermäßigung“, „Erlass“, „sozialer Härtefall“, „Bafög“, „Hartz IV/4“ etc. leicht beantworten lassen sollte, sodass jedenfalls eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft erfolgen kann. Sollten Sie wider Erwarten dennoch davon ausgehen, dass Gebühren anfallen könnten, bitte ich Sie, mir dies vorab unter Darlegung Ihrer Gründe bzw. Berechnungen mitzuteilen. Für eine kurze Eingangsbestätigung bin ich Ihnen dankbar. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248140/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bescheid [#248140] ZII4-13002/4#3428 Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Nachricht. Leider en…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Bescheid [#248140]
Datum
12. Mai 2022 08:12
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#3428 Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Nachricht. Leider entspricht Ihr durch einfache E-Mail übersandter Widerspruch nicht dem Formerfordernis eines Rechtsbehelfs. Ich verweise dazu auf meinen Bescheid vom 5. Mai 2022 (Rechtsbehelfsbelehrung). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid [#248140] Sehr << Anrede >> Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Mitteilung. Wie bereits d…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid [#248140]
Datum
12. Mai 2022 08:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Mitteilung. Wie bereits dargelegt enthält ihr "Bescheid" keine Rechtsbehelfsbelehrung, ich möchte Sie daher bitten, diese hier per E-Mail nachzureichen. Zumindest eine Adresse (wie soll ich sonst wissen, wo ich meinen Widerspruch hinschicken darf?) sowie Form und Frist sollte er wohl enthalten. Ich hoffe, dass die hier vergessene Rechtsbehelfsbelehrung eine einmalige Ausnahme darstellt! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248140/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
AW: Bescheid [#248140] Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Rückmeldung. Leider bin ich davon …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Bescheid [#248140]
Datum
12. Mai 2022 09:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Rückmeldung. Leider bin ich davon ausgegangen, dass der Bescheid an Sie ein ablehnender Bescheid ist. Dieses Versehen bitte ich Sie zu entschuldigen. Tatsächlich wurde Ihrem Antrag durch Bescheid vom 5. Mai 2022 stattgegeben und eine Rechtsbehelfsbelehrung war nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid [#248140] Sehr << Anrede >> nach meinem Verständnis haben Sie meine Anfrage zumindest te…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid [#248140]
Datum
12. Mai 2022 10:34
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nach meinem Verständnis haben Sie meine Anfrage zumindest teilweise (4.) abgelehnt mit einer Begründung, die ich für nicht tragfähig halte und gegen die ich vorgehen möchte. Ich bitte Sie daher mir darzulegen, wie ich dies tun kann. Da ich Ihrer Ansicht nach keinen Widerspruch einlegen kann würde ich mich freuen, wenn Sie mir Ihre Rechtsauffassung zu meinen oben dargelegten Ansichten darlegen - dem dürfte ihrer Meinung nach ja kein Formerfordnernis entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248140/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV“ [#248140]
Datum
13. Mai 2022 12:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/248140/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das BMI meint, sie hätten meiner Anfrage vollständig stattgegeben (dies ist nicht der Fall, siehe oben) und paradoxerweise zugleich behauptet, sie müssten meine Anfrage zu 4. nicht beantworten. Mein Rechtsauffassung dazu habe ich bereits oben dargelegt. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir erklären, ob ich auch gegen einen solchen angeblichen Nicht-Bescheid Widerspruch einlegen kann (in der Sache handelt es sich mMn auch dann um einen Bescheid, wenn die Behörde meint, es sei keiner) oder ob ich erst nach Ablauf von drei Monaten Untätigkeitsklage bzgl. 4. erheben kann. Gleichzeitig würde ich mich freuen, wenn Sie derart auf das BMI einwirken könnten, dass ein solches Vorgehen (1) nicht mehr vorkommt und sie (2) gerne ihren Bescheid zurücknehmen und meine Anfrage richtig beantworten. Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Mühen! Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 248140.pdf - 2022-05-05_1-bmi-bescheid-5-5-2022.pdf - 2022-05-05_1-bmi-handreichung-ifggebv.pdf - 2022-05-05_1-bmi-ifggebv-begruendung.pdf Anfragenr: 248140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248140/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um Mitteilung über den Stand meiner Vermittlungsanfrage vom 13.5.202…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kriterien/Verwaltungsvorschriften zur IFGGebV“ vom 13.5. [#248140]
Datum
21. Juni 2022 00:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie um Mitteilung über den Stand meiner Vermittlungsanfrage vom 13.5.2022. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 248140.pdf - 2022-05-05_1-bmi-bescheid-5-5-2022.pdf - 2022-05-05_1-bmi-handreichung-ifggebv.pdf - 2022-05-05_1-bmi-ifggebv-begruendung.pdf Anfragenr: 248140 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248140/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Juni 2022 12:54
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Widerspruchsbescheid - Ablehnung meines Widerspruchs Das BMI kommt zu dem gleichen Ergebnis wie im ursprünglichen …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid - Ablehnung meines Widerspruchs
Datum
29. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
Das BMI kommt zu dem gleichen Ergebnis wie im ursprünglichen Bescheid (überraschend!), nämlich dass eine Zusammenstellung von Informationen nicht geschuldet sei und mein Widerspruch damit abgelehnt werde.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. Juli 2022 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,4 MB
signature.asc
207 Bytes


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.