KRITIS Betreiber

Wie viele Kritis-Betreiber erwarten Sie in dem Sektor Ernährung (pro Kategorie Lebensmittel -Poduktion, -Verarbeitung, -Handel) bis Ende Jahr 2024?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. September 2023
  • Frist
    10. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Kritis-Betreiber erwarten S…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
KRITIS Betreiber [#287758]
Datum
6. September 2023 15:00
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Kritis-Betreiber erwarten Sie in dem Sektor Ernährung (pro Kategorie Lebensmittel -Poduktion, -Verarbeitung, -Handel) bis Ende Jahr 2024?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287758 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287758/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich aus hiesi…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: KRITIS Betreiber [#287758]
Datum
7. September 2023 13:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei Ihrer Anfrage handelt es sich aus hiesiger Sicht nicht um eine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), sondern um ein allgemeines Auskunftsersuchen. Wir beabsichtigen daher, Ihre Anfrage an das Service-Center des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu Bearbeitung weiterzuleiten. Sie erhalten von dort eine Beantwortung Ihrer Frage. Sofern Sie keine Weiterleitung an das Service-Center, sondern eine rechtsmittelfähige Entscheidung nach dem IFG wünschen, bitte ich um kurzfristige Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
AW: Weiterleitung der Anfrage zur Anzahl der KRITIS-Betreiber in dem Sektor Ernährung Sehr << Antragsteller:…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Weiterleitung der Anfrage zur Anzahl der KRITIS-Betreiber in dem Sektor Ernährung
Datum
12. September 2023 11:28
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Aktuell sind 55 Betreiber für den Sektor Ernährung registriert. Das BSI rechnet, zumindest bis zur Umsetzung der NIS 2-Richtlinie im kommenden Jahr, nicht mit einer gravierenden Änderung dieser Zahl. Ob und wie sich die Registrierungszahlen dann ändern, kann derzeit noch nicht vorhergesehen werden. Kommen Sie bei weiteren Fragen rund um die IT-Sicherheit gerne wieder auf uns zu. Mit freundlichen Grüßen