Kritis Schulungsmaterialien

In der KW 8 2024 wurden ausgewählten Personen die Pläne und Materialien der zukünftigen Schulung für Kritis Prüfer gezeigt. Ist es möglich die Schulungsfolien und Ergebnisse des Workshops zu erhalten?

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  • Datum
    28. Februar 2024
  • Frist
    3. April 2024
  • Ein:e Follower:in
Vinzent Ratermann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der KW 8 2024 wurden ausgewählten …
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Vinzent Ratermann
Betreff
Kritis Schulungsmaterialien [#301489]
Datum
28. Februar 2024 15:05
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der KW 8 2024 wurden ausgewählten Personen die Pläne und Materialien der zukünftigen Schulung für Kritis Prüfer gezeigt. Ist es möglich die Schulungsfolien und Ergebnisse des Workshops zu erhalten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vinzent Ratermann Anfragenr: 301489 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301489/ Postanschrift Vinzent Ratermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Vinzent Ratermann

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
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Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Datum
8. März 2024
Status
Warte auf Antwort
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