Kruzifixe und verletzte (nicht-)religiöse Gefühle

Dienstanweisungen zu Kruzifixen insbesondere die Anweisungen betreffend der Verletzung von religiösen von z.B. Atheist*innen. Besonders interessiert mich, ob es ein Recht gibt, eine bayer. Landesbehörde zu betreten, ohne ein Kruzifix sehen zu müssen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. April 2018
  • Frist
    24. Mai 2018
  • 2 Follower:innen
Malte Dierwald
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dienstanweisun…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
Malte Dierwald
Betreff
Kruzifixe und verletzte (nicht-)religiöse Gefühle [#29168]
Datum
24. April 2018 21:35
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dienstanweisungen zu Kruzifixen insbesondere die Anweisungen betreffend der Verletzung von religiösen von z.B. Atheist*innen. Besonders interessiert mich, ob es ein Recht gibt, eine bayer. Landesbehörde zu betreten, ohne ein Kruzifix sehen zu müssen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Malte Dierwald <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Malte Dierwald << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Malte Dierwald
Malte Dierwald
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kruzifixe und verletzte (nicht-)religiöse Gefü…
An Bayerische Staatskanzlei Details
Von
Malte Dierwald
Betreff
AW: Kruzifixe und verletzte (nicht-)religiöse Gefühle [#29168]
Datum
25. Mai 2018 08:50
An
Bayerische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kruzifixe und verletzte (nicht-)religiöse Gefühle“ vom 24.04.2018 (#29168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Malte Dierwald Anfragenr: 29168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Malte Dierwald << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bayerische Staatskanzlei
Ihre Anfrage vom 24. April 2018 Az. 2000.2018-1042-1 Sehr geehrter Herr Dierwald, Sie hatten uns am 24. April 20…
Von
Bayerische Staatskanzlei
Betreff
Ihre Anfrage vom 24. April 2018
Datum
15. Juni 2018 13:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. 2000.2018-1042-1 Sehr geehrter Herr Dierwald, Sie hatten uns am 24. April 2018 unter Fristsetzung angeschrieben wg. "Kruzifixerlass" und uns nach einem Tag "Fristüberschreitung" automatisch mahnen lassen. Sie haben Ihre Anfrage über die Plattform "Frag den Staat" eingereicht und als formale Informationsfreiheitsanfrage bezeichnet. Diese Plattform ist allerdings auf Bundesrecht ausgerichtet und führt daher in Bezug auf Bayern vielfach zu falschen Voraussetzungen: Im bayerischen Landesrecht - und allein nach diesem richtet sich die Beantwortung - ist Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) die maßgebliche Norm. Eine Frist für eine Beantwortung besteht danach nicht, sodass "Mahnungen wegen Fristüberschreitung" fragwürdig sind. Ihre Anfrage würde als Informationsfreiheitsanfrage nach Art. 39 BayDSG auch voraussetzen, dass Sie ein "glaubhaftes Interesse" darlegen müssten, im Ihrem konkreten Fall also z. B. glaubhaft vortragen müssten, dass Sie als Berliner oft Behördenbesuche in Bayern machen müssten, bei denen Ihnen das Kreuz im Eingangsbereich auffällt o. ä. Entsprechender Vortrag fehlt bisher. Für eine "Informationsfreiheitsanfrage" fielen im Übrigen auch Kosten an, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssten. Aus all dem heraus gehe ich davon aus, dass Sie im Zweifel gar keine kostenpflichtige formale "Informationsfreiheitsanfrage" stellen wollten, sondern einfach - ganz normal und formlos - Information erbitten wollten? Also eine Anfrage in ganz normalem Schriftverkehr, wie er immer möglich und selbstverständlicher guter Service in Bayern ist. Auf dieser Basis darf ich Ihnen auf Ihre Anfrage gerne folgende Information zukommen lassen: Den sog. "Kreuzerlass" finden Sie als § 28 in der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden im Freistaat Bayern (AGO), den Sie unter folgendem Link einsehen können: http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGO/true. Das Kreuz ist danach "Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns". Die Staatsregierung sieht darin - als Bekenntnis zu den eigenen Wurzeln Bayerns - eine rechtlich zulässige Normierung, deren Vollzug für jedermann zumutbar ist. Mit freundlichen Grüßen