Kultur- und Tourismustaxe für Unterbringung US Präsident Donald Trump im Gästehaus des Senats während des G20 Gipfel

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Bitte senden Sie mir Unterlagen zu, aus denen hervorgeht ob die FHH für den US Präsidenten die Kultur- und Tourismustaxe in Rechnung gestellt hat, für seinen Aufenthalt während des G20 Gipfel in Hamburg im Gästehaus des Senats.

Danke

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. April 2018
  • Frist
    18. Mai 2018
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kultur- und Tourismustaxe für Unterbringung US Präsident Donald Trump im Gästehaus des Senats während des G20 Gipfel [#28967]
Datum
16. April 2018 22:50
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bitte senden Sie mir Unterlagen zu, aus denen hervorgeht ob die FHH für den US Präsidenten die Kultur- und Tourismustaxe in Rechnung gestellt hat, für seinen Aufenthalt während des G20 Gipfel in Hamburg im Gästehaus des Senats. Danke
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in es liegen keine entsprechenden Unterlagen vor. Steuerpflichtig ist nämlich nur die en…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: Kultur- und Tourismustaxe für Unterbringung US Präsident Donald Trump im Gästehaus des Senats während des G20 Gipfel [#28967]
Datum
18. April 2018 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in es liegen keine entsprechenden Unterlagen vor. Steuerpflichtig ist nämlich nur die entgeltliche Übernachtung in einem "Beherbergungsbetrieb" (siehe § 1 Absatz 1 Satz 1 des Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxengesetz vom 4. Dezember 2012, HmbGVBl. S. 503). Wie wir Ihnen bereits am 10.07.2017 mitgeteilt haben (https://fragdenstaat.de/a/23867), handelt es sich beim Gästehaus des Senats jedoch nicht um einen Beherbergungsbetrieb. Aus diesem Grund bestand keine Veranlassung, eine Kultur- und Tourismustaxe zu erheben, so dass dazu auch keine Unterlagen vorhanden sind. Mit der Veröffentlichung meiner Daten im Zuge einer etwaigen Veröffentlichung der Beantwortung im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen