KulturPass

Wie hoch sind bitte die gezahlten Vergütungen für Konzeption, Programmierung und Abwicklung des KulturPass an die Stiftung Digitale Chancen, SAP und ggf. andere Auftragnehmer?
Sollten Vergütungsbestandteile vorhanden sein, deren Höhe erst später bekannt sein wird, nennen Sie bitte die Höhe der bereits geschuldeten und der Höhe nach bekannten künftigen Vergütungen.
Bitte weisen Sie wenn möglich die Vergütung für die Programmierung der Apps getrennt aus.
Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2023
  • Frist
    21. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
Norbert Häring
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch sind bitte die gezahlten Ver…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
Norbert Häring
Betreff
KulturPass [#281428]
Datum
19. Juni 2023 14:18
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch sind bitte die gezahlten Vergütungen für Konzeption, Programmierung und Abwicklung des KulturPass an die Stiftung Digitale Chancen, SAP und ggf. andere Auftragnehmer? Sollten Vergütungsbestandteile vorhanden sein, deren Höhe erst später bekannt sein wird, nennen Sie bitte die Höhe der bereits geschuldeten und der Höhe nach bekannten künftigen Vergütungen. Bitte weisen Sie wenn möglich die Vergütung für die Programmierung der Apps getrennt aus. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Norbert Häring Anfragenr: 281428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281428/ Postanschrift Norbert Häring << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Norbert Häring
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr geehrter Herr Häring, wie von Ihnen erbeten, bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres IFG-Antrags vom h…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
KulturPass [#281428]
Datum
19. Juni 2023 16:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Häring, wie von Ihnen erbeten, bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres IFG-Antrags vom heutigen Tag, in dem Sie um Übersendung der bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vorliegenden Informationen über die an die Stiftung Digitale Chancen, SAP und ggf. andere Auftragnehmer gezahlten Vergütungen für Konzeption, Programmierung und Abwicklung des KulturPass wünschen. Sollten Vergütungsbestandteile vorhanden sein, deren Höhe erst später bekannt sein wird, sollen wir Ihnen die Höhe der bereits geschuldeten und die der Höhe nach bekannten künftigen Vergütungen benennen. Dabei soll die Vergütung für die Programmierung der Apps möglichst separat ausgewiesen sein. Ihr Antrag wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - K11-13002/00044#0028 bearbeitet. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss. Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können. Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr IFG-Antrag v. 19. Juni 2023 [#281428] K11-13002/00044#0028 Sehr geehrter Herr Häring, vielen Dank für Ihren…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr IFG-Antrag v. 19. Juni 2023 [#281428]
Datum
18. Juli 2023 13:55
Status
Anfrage abgeschlossen
K11-13002/00044#0028 Sehr geehrter Herr Häring, vielen Dank für Ihren am 19. Juni 2023 auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes gestellten Antrag, in dem Sie um Übersendung der bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vorliegenden Informationen über die an die Stiftung Digitale Chancen, SAP und ggf. andere Auftragnehmer gezahlten Vergütungen für Konzeption, Programmierung und Abwicklung des KulturPass bitten. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Konzeption des KulturPasses erfolgte kostenneutral durch Mitarbeitende der BKM. Die Kosten für die Programmierung des digitalen Marktplatzes und der mobilen App durch die SAP Deutschland SE & Со. KG im Pilotjahr belaufen sich auf rd. 5,6 Mio. Euro (brutto). Die Kosten für die Umsetzung des KulturPasses durch den operativen Partner Stiftung Digitale Chancen belaufen sich auf rd. 1,3 Mio. Euro (brutto). Diese Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen