Sehr geehrter Herr Häring,
wie von Ihnen erbeten, bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres IFG-Antrags vom heutigen Tag, in dem Sie um Übersendung der bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vorliegenden Informationen über die an die Stiftung Digitale Chancen, SAP und ggf. andere Auftragnehmer gezahlten Vergütungen für Konzeption, Programmierung und Abwicklung des KulturPass wünschen. Sollten Vergütungsbestandteile vorhanden sein, deren Höhe erst später bekannt sein wird, sollen wir Ihnen die Höhe der bereits geschuldeten und die der Höhe nach bekannten künftigen Vergütungen benennen. Dabei soll die Vergütung für die Programmierung der Apps möglichst separat ausgewiesen sein.
Ihr Antrag wird von dem innerhalb der BKM für IFG-Fragen federführenden Referat K 11 unter dem Aktenzeichen K 11 - K11-13002/00044#0028 bearbeitet.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt dies entsprechend den gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden oder wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss.
Zu Ihrer Information möchte ich Sie darauf hinweisen, dass für die Bearbeitung eines IFG-Antrags grundsätzlich Gebühren erhoben werden können. Einfache schriftliche Auskünfte, deren Bearbeitung weniger als eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und die Herausgabe weniger Abschriften erfordert, werden jedoch gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, die eine längere Bearbeitungszeit erfordern, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- und 500,- € erhoben werden. Einzelheiten regelt die entsprechende Gebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter
http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/ einsehen können.
Sollte sich abzeichnen, dass in Ihrem Fall mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand und einem damit einhergehenden Anfall von Gebühren zu rechnen ist, werden wir Sie gesondert darüber in Kenntnis setzen. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch oder auf dem elektronischen Wege zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen