KulturPass

im 3. Quartal sollte das KulturPass-Angebot evaluiert werden. Ich finde leider keine Informationen dazu. Geht es 2024 weiter? Wie lange können Personen, die 2023 ihr Guthaben erhalten haben, dieses einsetzen? Über den 31.12.23 hinaus?
Danke vorab und freundliche Grüße

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im 3. Quartal sollte das KulturPass-A…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
KulturPass [#291624]
Datum
3. November 2023 19:07
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im 3. Quartal sollte das KulturPass-Angebot evaluiert werden. Ich finde leider keine Informationen dazu. Geht es 2024 weiter? Wie lange können Personen, die 2023 ihr Guthaben erhalten haben, dieses einsetzen? Über den 31.12.23 hinaus? Danke vorab und freundliche Grüße
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291624/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse am KulturPass. Wir erla…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihre Anfrage zum KulturPass
Datum
14. November 2023 10:22
Status
Anfrage abgeschlossen
picturedeviceindependentbitmap1.jpg
6,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse am KulturPass. Wir erlauben uns, Ihre Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln und nicht als IFG-Antrag, da sie auf eine sachkritische Erörterung gerichtet ist, für die das IFG-Verfahren nicht geeignet ist. Das IFG-Verfahren ist allein auf die Herausgabe von Unterlagen gerichtet und nicht auf eine Stellungnahme zu einer sachkritischen Erörterung. Zu Ihrem Anliegen: Sicher ist, dass bereits in diesem Jahr Buchungen für Veranstaltungen im Jahr 2024 vorgenommen werden können. Außerdem arbeiten wir aktuell daran, dass das Budget auch noch im kommenden Jahr eingesetzt werden kann. Wir sind zuversichtlich, dass dies gelingt, und werden alle KulturPass-Nutzenden rechtzeitig über die Fristen für die Einlösung des Budgets informieren. Tatsächlich haben wir Im September 2023 eine Evaluation zum KulturPass durchgeführt. Diese hat ergeben, dass 81% der Nutzenden mit der KulturPass-App zufrieden sind und sogar 86% der Nutzenden die App weiterempfehlen würde. Aufgrund dieser positiven Bewertung hoffen wir, den KulturPass im nächsten Jahr fortführen zu können, sodass zukünftig auch weitere Jahrgänge von 18-Jährigen von dem Programm profitieren können. Über eine Verlängerung des KulturPasses wird letztlich aber erst dann entschieden werden, wenn der Bundeshaushalt 2024 konsolidiert ist. Ich hoffe, Ihre Fragen damit alle beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen