Kundgebung 1.9.23

Anfrage an: Ordnungsamt Chemnitz

Seit März bin ich ErsterSprecher der Landesarbeitsgruppe Deutsch-Russische Freundschaft. Das Mitglied im Sprecherrat, Regina Silbermann, hatte es übernommen, einen Informationsstand am Roten Turm bei Ihnen anzumelden. Jetzt hat sie diese Aufgabe gekündigt und habe ihr Anmeldung bei Ihnen zurückgezogen. Deshalb möchte ich diesen Antrag erneut stellen. Dafür gibt es wohl ein Formular?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
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Karl-Heinz Wollner
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsge…
An Ordnungsamt Chemnitz Details
Von
Karl-Heinz Wollner
Betreff
Kundgebung 1.9.23 [#285649]
Datum
7. August 2023 12:17
An
Ordnungsamt Chemnitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz sowie nach dem SächsUIG/VIG., Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit März bin ich ErsterSprecher der Landesarbeitsgruppe Deutsch-Russische Freundschaft. Das Mitglied im Sprecherrat, Regina Silbermann, hatte es übernommen, einen Informationsstand am Roten Turm bei Ihnen anzumelden. Jetzt hat sie diese Aufgabe gekündigt und habe ihr Anmeldung bei Ihnen zurückgezogen. Deshalb möchte ich diesen Antrag erneut stellen. Dafür gibt es wohl ein Formular?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Chemnitz, beziehungsweise § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies nach § 8 Absatz 4 der Informationsfreiheitssatzung vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf §4 Abs. 1 IFS/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Wollner Anfragenr: 285649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285649/ Postanschrift Karl-Heinz Wollner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Wollner

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