Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages aufgrund des Umweltsau-Liedes

Mit seinem sogenannten „Umweltsau-Lied“ hat der Westdeutsche Rundfunk (WDR) heftige Reaktionen in der Bevölkerung ausgelöst. In einem Beitrag in den sozialen Medien hatte Herr Ministerpräsident Laschet das Lied scharf kritisiert. Demnach habe der WDR die Grenzen des Stils und des Respekts gegenüber Älteren überschritten. Danny Hollek, freier Mitarbeiter des WDR, twitterte: „Lass mal über die Großeltern reden, von denen, die jetzt über #Umweltsau (sic!) aufregen. Eure Oma war keine #Umweltsau. Stimmt. Sondern eine #Nazisau.“

Zu dem Sachverhalt bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Ansichten vertritt die Landesregierung NRW zu dem „Umweltsau“-Lied?

2. Ist der Landesregierung bekannt, ob der WDR personelle Konsequenzen gegenüber einzelnen Mitarbeitern gezogen hat?

3. Ist der Landesregierung bekannt, ob der WDR den freien Mitarbeiter Danny Hollek weiterhin beauftragen wird?

4. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung in der Angelegenheit?

5. § 62 des Rundfunkstaatsvertrages würde dem Land NRW eine Kündigung zum 31.12.2021 erlauben. In Anbetracht der Tatsache, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger des Landes NRW von einem Mitarbeiter des WDR beleidigt wurden, ihn aber zumindest indirekt über den Rundfunkbeitrag finanzieren müssen: Erwägt die Landesregierung eine Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages aufgrund des Umweltsau-Liedes [#173747]
Datum
9. Januar 2020 17:44
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit seinem sogenannten „Umweltsau-Lied“ hat der Westdeutsche Rundfunk (WDR) heftige Reaktionen in der Bevölkerung ausgelöst. In einem Beitrag in den sozialen Medien hatte Herr Ministerpräsident Laschet das Lied scharf kritisiert. Demnach habe der WDR die Grenzen des Stils und des Respekts gegenüber Älteren überschritten. Danny Hollek, freier Mitarbeiter des WDR, twitterte: „Lass mal über die Großeltern reden, von denen, die jetzt über #Umweltsau (sic!) aufregen. Eure Oma war keine #Umweltsau. Stimmt. Sondern eine #Nazisau.“ Zu dem Sachverhalt bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welche Ansichten vertritt die Landesregierung NRW zu dem „Umweltsau“-Lied? 2. Ist der Landesregierung bekannt, ob der WDR personelle Konsequenzen gegenüber einzelnen Mitarbeitern gezogen hat? 3. Ist der Landesregierung bekannt, ob der WDR den freien Mitarbeiter Danny Hollek weiterhin beauftragen wird? 4. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung in der Angelegenheit? 5. § 62 des Rundfunkstaatsvertrages würde dem Land NRW eine Kündigung zum 31.12.2021 erlauben. In Anbetracht der Tatsache, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger des Landes NRW von einem Mitarbeiter des WDR beleidigt wurden, ihn aber zumindest indirekt über den Rundfunkbeitrag finanzieren müssen: Erwägt die Landesregierung eine Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173747 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
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Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen