Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages aufgrund des Umweltsau-Liedes
Mit seinem sogenannten „Umweltsau-Lied“ hat der Westdeutsche Rundfunk (WDR) heftige Reaktionen in der Bevölkerung ausgelöst. In einem Beitrag in den sozialen Medien hatte Herr Ministerpräsident Laschet das Lied scharf kritisiert. Demnach habe der WDR die Grenzen des Stils und des Respekts gegenüber Älteren überschritten. Danny Hollek, freier Mitarbeiter des WDR, twitterte: „Lass mal über die Großeltern reden, von denen, die jetzt über #Umweltsau (sic!) aufregen. Eure Oma war keine #Umweltsau. Stimmt. Sondern eine #Nazisau.“
Zu dem Sachverhalt bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche Ansichten vertritt die Landesregierung NRW zu dem „Umweltsau“-Lied?
2. Ist der Landesregierung bekannt, ob der WDR personelle Konsequenzen gegenüber einzelnen Mitarbeitern gezogen hat?
3. Ist der Landesregierung bekannt, ob der WDR den freien Mitarbeiter Danny Hollek weiterhin beauftragen wird?
4. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung in der Angelegenheit?
5. § 62 des Rundfunkstaatsvertrages würde dem Land NRW eine Kündigung zum 31.12.2021 erlauben. In Anbetracht der Tatsache, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger des Landes NRW von einem Mitarbeiter des WDR beleidigt wurden, ihn aber zumindest indirekt über den Rundfunkbeitrag finanzieren müssen: Erwägt die Landesregierung eine Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum9. Januar 2020
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11. Februar 2020
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